Der Schokoladenhersteller Ritter Sport hat im Markenrechtsstreit gegen die Firma Wacker vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gewonnen. Es ging auf um den quadratischen Haferriegel „Monnemer Quadrat Bio“ von Wacker aus Mannheim.
Die Verpackungen seien „überdurchschnittlich“ ähnlich, die Waren seien zumindest „durchschnittlich“ ähnlich, sagte der Richter. Er gab der Klage von Ritter Sport auf Unterlassung und Schadenersatz statt. Es bestehe Verwechslungsgefahr bei den Produkten, hieß es weiter. Der Schokoladenhersteller hatte den Mannheimer Hersteller bereits im Vorjahr wegen des Haferriegels verklagt. Er sieht durch die quadratische Verpackung sein Markenrecht verletzt. Für Ritter Sport ist beim Deutschen Patent- und Markenamt eine Art Blanko-Verpackung registriert, die zum Beispiel die typischen Seitenlaschen und die Längsnaht zum Knicken auf der Rückseite enthält.
Der Kläger argumentierte zudem damit, dass es sich bei Schokolade und Müsliriegeln um ähnliche Waren handle, die von der gleichen Zielgruppe zum selben Anlass gegessen würden. Daher befürchte man eine Markenkollision. Wie berichtet, hatte Ritter Sport im Jänner vor dem Landgericht Stuttgart verloren und gegen die Entscheidung Berufung eingelegt.
Bei Wacker können Kundinnen und Kunden den quadratischen Haferriegel mit Kokos- und Haselnussgeschmack inzwischen nicht mehr im Internet bestellen. Auf diese Weise will das Unternehmen möglichen höheren Schadenersatzforderungen später vorbeugen. Das Produkt wurde laut Gründer Matteo Wacker vorübergehend durch einen klassischen länglichen Riegel ersetzt – mit dem Namen „Monnemer Klageriegel“.
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