Ein Handy hinter Gittern, 35 Kilo Cannabis und 10.000 Euro für einen Transport: Ein 44-Jähriger soll aus der U-Haft einen Drogendeal eingefädelt haben. Im Prozess am Landesgericht Feldkirch tischte der Angeklagte eine ganz andere Geschichte auf – nur nahm ihm diese niemand ab.
Braucht man für ein angeblich völlig legales Geschäft ein heimlich ins Gefängnis geschmuggeltes Handy? Diese Frage stand im Mittelpunkt eines Drogenprozesses am Landesgericht Feldkirch. Der 44-jährige Angeklagte soll aus seiner Untersuchungshaft heraus den Transport von 35 Kilogramm Cannabiskraut aus der Schweiz nach Österreich organisiert haben. Seinem damaligen Zellengenossen habe er dafür 10.000 Euro geboten. Der Transport kam nie zustande. Vor Gericht gab sich der mehrfach vorbestrafte Mann zunächst ausgesprochen schweigsam. Weder über seine finanziellen Verhältnisse noch über die Vorwürfe wollte er reden. Dabei drohten ihm bis zu 15 Jahre Haft.
Angeklagter: „Wollte nur meine Familie versorgen“
Erst später rückte er mit seiner Version heraus: Bei der Ware habe es sich um legales CBD gehandelt. Verkaufen habe er dieses nur wollen, um seine Familie zu versorgen. Staatsanwalt Simon Mathis hakte nach. „Warum der ganze Aufwand, wenn doch alles legal war? Dann hätte schließlich auch Ihre Frau den Transport übernehmen können.“ Die Antwort des 44-Jährigen: Bei solchen Geschäften seien meist Männer anwesend. Und denen könne man nicht immer vertrauen.
Ein wortkarger Zeuge
Auch der ehemalige Zellengenosse zeigte sich im Zeugenstand wortkarg. „Ich bleibe bei meiner Aussage vor der Polizei“, lautete seine bevorzugte Antwort. Ungefragt ließ er allerdings wissen, dass es sich um CBD gehandelt habe und ein Transport über die Grenze nie vorgesehen gewesen sei. Für den Staatsanwalt passten diese Aussagen auffällig gut zur Verteidigung des Angeklagten. Sein vernichtender Kommentar im Schlussplädoyer: „Glauben kann man viel, ich glaube es nicht.“
Fünf Jahre Hafte wegen Suchtgifthandels
Auch der Schöffensenat unter Vorsitz von Franziska Klammer schenkte der Geschichte keinen Glauben. Für legale Geschäfte werde schließlich kein Handy ins Gefängnis geschmuggelt. Die Richterin warnte zudem: „Mit so einer großen Menge Cannabis kann man der Gesellschaft massiv schaden.“ Das Urteil: fünf Jahre Freiheitsstrafe wegen Suchtgifthandels. Mildernd wirkten das teilweise Geständnis und der Umstand, dass die Taten beim Versuch blieben. Erschwerend waren unter anderem die Vorstrafen und die massive Überschreitung der Grenzmenge. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
Hinweis in eigener Sache: Das krone.at-Forum präsentiert sich ab sofort in neuem Design! Wir freuen uns über konstruktives Feedback. Damit die Diskussionen in den Kommentarbereichen beim jeweiligen Thema bleiben, können Sie uns Rückmeldungen hier hinterlassen.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.