Für Minderjährige
Pariser Gericht kippt nächtliche Ausgangssperre
In Paris hat das Verwaltungsgericht die nach massiven Ausschreitungen für Teile der französischen Hauptstadt geltende nächtliche Ausgangssperre, die am 19. Oktober in Kraft getreten war, für Minderjährige gekippt. Die Polizeipräfektur hatte das Ausgehverbot seit dem 19. Oktober verhängt.
Die Richter stuften das Ausgehverbot in einem Eilentscheid als „schwerwiegenden und offensichtlich rechtswidrigen Eingriff in die Bewegungsfreiheit von Minderjährigen“ ein, teilte der Verein Vigie Liberté mit.
Sie gaben damit einem Eilantrag des Vereins statt, der dagegen geklagt hatte. Die Richter stellten demnach fest, dass der Pariser Polizeipräfekt „keine konkreten Anhaltspunkte“ dafür vorgelegt habe, dass während der in der Verordnung genannten Zeiträume und Tage tatsächlich besondere Gefahr von Minderjährigen unter 18 Jahren ausgehe.
Ausgehverbot galt seit 19. Oktober
Die Pariser Polizeipräfektur hatte das Ausgehverbot seit dem 19. Oktober verhängt. Es galt seitdem täglich von 23 Uhr bis 6 Uhr. Am Montag war die Ausgangssperre verlängert worden. Sie betraf zu diesem Zeitpunkt jedoch nur noch die Place de la République. Ursprünglich sollte sie noch bis Donnerstagmorgen gelten.
Der Erlass verbot allen Minderjährigen ohne Erziehungsberechtigten, „sich auf öffentlichen Straßen zu bewegen oder dort aufzuhalten“. Untersagt waren nicht angemeldete Versammlungen vor dem Élysée-Palast, der Nationalversammlung und dem Senat sowie rund um Bahnhöfe und auf den Champs-Élysées.
In Frankreich war es am 17. Oktober am Rande friedlichen Großdemonstrationen landesweit zu schweren Ausschreitungen und Plünderungen gekommen. Geschäfte und öffentliche Gebäude wurden zerstört, zahlreiche Einsatzkräfte verletzt. Die französische Regierung macht Gewalttäter aus dem linksextremistischen Milieu und den migrantisch geprägten Vorstädten verantwortlich. In mehreren Städten wurde Ausgangssperren verhängt.
Krawallmacher sollen den Schaden bezahlen
Ein neues Gesetz führt eine finanzielle Haftung auch für indirekte Täter ein, die „wissentlich“ an Gruppen zur Begehung von Schäden teilnahmen. Der Staat kann dafür Sozialleistungen einziehen (siehe Video oben).
Kronen Zeitung als bevorzugte Google-Quelle hinzufügen 








Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
Hinweis in eigener Sache: Das krone.at-Forum präsentiert sich ab sofort in neuem Design! Wir freuen uns über konstruktives Feedback. Damit die Diskussionen in den Kommentarbereichen beim jeweiligen Thema bleiben, können Sie uns Rückmeldungen hier hinterlassen.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.