Für Minderjährige

Pariser Gericht kippt nächtliche Ausgangssperre

Ausland
29.10.2026 07:30
Porträt von krone.at
Von krone.at

In Paris hat das Verwaltungsgericht die nach massiven Ausschreitungen für Teile der französischen Hauptstadt geltende nächtliche Ausgangssperre, die am 19. Oktober in Kraft getreten war, für Minderjährige gekippt. Die Polizeipräfektur hatte das Ausgehverbot seit dem 19. Oktober verhängt. 

Die Richter stuften das Ausgehverbot in einem Eilentscheid als „schwerwiegenden und offensichtlich rechtswidrigen Eingriff in die Bewegungsfreiheit von Minderjährigen“ ein, teilte der Verein Vigie Liberté mit.

Sie gaben damit einem Eilantrag des Vereins statt, der dagegen geklagt hatte. Die Richter stellten demnach fest, dass der Pariser Polizeipräfekt „keine konkreten Anhaltspunkte“ dafür vorgelegt habe, dass während der in der Verordnung genannten Zeiträume und Tage tatsächlich besondere Gefahr von Minderjährigen unter 18 Jahren ausgehe.

Nach den Unruhen und Plünderungen wurden nächtliche Ausgangssperren in zentralen Teilen von ...
Nach den Unruhen und Plünderungen wurden nächtliche Ausgangssperren in zentralen Teilen von Paris und anderen Metropolen verhängt.(Bild: AFP/MATTHIEU RONDEL)

Ausgehverbot galt seit 19. Oktober
Die Pariser Polizeipräfektur hatte das Ausgehverbot seit dem 19. Oktober verhängt. Es galt seitdem täglich von 23 Uhr bis 6 Uhr. Am Montag war die Ausgangssperre verlängert worden. Sie betraf zu diesem Zeitpunkt jedoch nur noch die Place de la République. Ursprünglich sollte sie noch bis Donnerstagmorgen gelten.

Der Erlass verbot allen Minderjährigen ohne Erziehungsberechtigten, „sich auf öffentlichen Straßen zu bewegen oder dort aufzuhalten“. Untersagt waren nicht angemeldete Versammlungen vor dem Élysée-Palast, der Nationalversammlung und dem Senat sowie rund um Bahnhöfe und auf den Champs-Élysées.

In Frankreich war es am 17. Oktober am Rande friedlichen Großdemonstrationen landesweit zu schweren Ausschreitungen und Plünderungen gekommen. Geschäfte und öffentliche Gebäude wurden zerstört, zahlreiche Einsatzkräfte verletzt. Die französische Regierung macht Gewalttäter aus dem linksextremistischen Milieu und den migrantisch geprägten Vorstädten verantwortlich. In mehreren Städten wurde Ausgangssperren verhängt.

Krawallmacher sollen den Schaden bezahlen
Ein neues Gesetz führt eine finanzielle Haftung auch für indirekte Täter ein, die „wissentlich“ an Gruppen zur Begehung von Schäden teilnahmen. Der Staat kann dafür Sozialleistungen einziehen (siehe Video oben).

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