Ermahnt von der Lehrerin, zur Direktion zitiert, bei der Bildungsdirektion vorgeladen – alles umsonst. Nun hagelt es Bußgelder. Wie hoch sie ausfallen, entscheidet die Sturheit. Ein Fall zeigt, wie rasch sich die Summen auftürmen. Und auf den Schreibtischen der Bezirksämter stapeln sich Dutzende Anzeigen.
Das Verbot ist eindeutig: Mädchen unter 14 Jahren dürfen in der Schule kein Kopftuch tragen. Mehrere Wiener Familien scheren sich noch immer nicht drum. Eine Familie sticht aber besonders hervor, wie die „Krone“ aus informierten Kreisen erfuhr. Denn gleich drei Töchter kamen nach den verpflichtenden Gesprächen weiter verhüllt in die Klasse. Nun flattern dem Vater gleich drei Strafverfügungen ins Haus.
Töchter mit Kopftuch: Familie pfeift aufs Gesetz
Billig ist schon die erste Runde nicht. Bereits die Einstiegsstrafen liegen über dem Mindestsatz von 150 Euro. Jede Tochter zählt als eigener Fall, die Beträge werden addiert. Am Ende darf die Rechnung sogar die Höchststrafe von 800 Euro übersteigen.
Dort, wo klar ablesbar ist, dass sich gar nichts ändert, gibt es dann schon höhere Strafen.
Statement seitens der Stadt Wien
Der „Krone“ liegen nun die aktuellsten Zahlen aus den Bezirksämtern vor. Bis 23. Oktober landeten dort 54 Anzeigen. 13 Strafverfügungen sind verschickt, rechtskräftig ist noch keine, die Einspruchsfrist läuft. Dass nicht längst alle Verweigerer bereits zur Kasse gebeten wurden, erklärt die Stadt mit Gründlichkeit: Namen, Adressen, Geburtsdaten, jedes Detail muss stimmen.
Einstiegsstrafen gleich angehoben
Bestraft werden die Eltern, denn Kinder unter 14 sind nicht strafmündig. Offene Strafzettel oder frühere Auffälligkeiten spielen keine Rolle. Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt an einer Frage: Wie lange wird das Verbot nach allen Gesprächen noch ignoriert? Rund eineinhalb Wochen schauen Bildungsdirektion und Schule genau hin. „Dort, wo klar ablesbar ist, dass sich gar nichts ändert, gibt es dann schon höhere Strafen“, heißt es vonseiten der Stadt.
Wer stur bleibt, zahlt schon beim Einstieg mehr
Wer sich vollkommen uneinsichtig zeigt, wird härter angefasst. Taucht in den kommenden Jahren eine weitere Schwester mit Kopftuch auf, nachdem eine bereits bestraft wurde, gilt das laut Stadt als Vorstrafe. Die Folge: automatisch eine höhere Einstufung. Für hartnäckige Gesetzesbrecher wird es dann richtig teuer.
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