Seit Anfang September ist es in den Wiener Schulen in Kraft – nun gibt es eine erste Bilanz zum Kopftuchverbot: 98-mal wurde die Behörde informiert. Zahlen musste aber noch kein Elternteil.
Die ÖVP wollte von Wiens Vizebürgermeisterin und Bildungsstadträtin Bettina Emmerling (NEOS) wissen: Wirkt unser eigenes Gesetz überhaupt? Die Antworten zeichnen ein erstes Bild.
Insgesamt kam es im September zu 98 Meldungen an die Schulbehörde. Das hatte 72 Vorladungen der Eltern zur Folge. Anzahl der Anzeigen nach diesen Gesprächen: insgesamt 18.
Doch wie ist überhaupt das Prozedere? Das sei hier noch einmal kurz erklärt: Bei einem erstmaligen Verstoß gegen das Verbot hat die Schulleitung unverzüglich mit der Schülerin und den Eltern zu sprechen. Wenn das nicht wirkt? Dann verständigt die Leitung die Schulbehörde. Wenn das nicht wirkt? Danach muss die Schulbehörde die Eltern und die Schülerin zu einem verpflichtenden Gespräch einladen.
Wenn das nicht wirkt? Dann liegt eine Verwaltungsübertretung der Erziehungsberechtigten vor: Wenn das nicht wirkt? Dann kommt es zur Anzeige mit Strafen bis zu 800 Euro. Es droht eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu zwei Wochen und der zuständige Kinder- und Jugendhilfeträger wird verständigt.
Wir gehen davon aus, dass sich die Behörde konsequent rechtskonform verhält und jeden wiederholten Verstoß zur Anzeige bringt.

ÖVP-Klubobmann Harald Zierfuß
Bild: Zwefo
Anzahl an Erstgesprächen wird offenbar nicht gezählt
„Das Kinderkopftuchverbot zeigt Wirkung“, erklärt Klubobmann Harald Zierfuß. „Kinder und Jugendliche brauchen in unseren Bildungseinrichtungen einen geschützten Raum, in dem sie sich ohne Stigmatisierung, selbstbestimmt und frei entwickeln können.“ Kritikpunkt an Wien: „Nicht gezählt wird offenbar die Anzahl an Erstgesprächen von Schulleitungen, die die Mädchen auf den Verstoß gegen das Kopftuchverbot aufmerksam machen.“
Einen eindeutigen Unterschied gibt es zwischen den Schultypen. Während es bei den öffentlichen Einrichtungen zu 79 Meldungen an die Behörde kam, waren es bei den privaten nur 19. Strafen insgesamt: 0. Hier werden wohl die nächsten Monate zeigen, ob das Gesetz am Ende zahnlos ist.
„Können ihr Kind nicht dazu zwingen“
Argumente der Eltern – laut der Antwort Emmerlings. Das wirkt doch bizarr: „Eltern wiederum haben betont, dass von ihrer Seite aus das Kind durchwegs die Erlaubnis hätte das Kopftuch abzunehmen, aber sie können ihr Kind dazu nicht zwingen.“
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