Bei einem Polizeieinsatz nach einem Streit auf einem Zeltfest im Vorarlberger Gaschurn schlug und biss eine alkoholisierte Frau mehrere Beamte und verletzte einen Polizisten schwer. Im Gerichtssaal des Feldkircher Landesgerichts wollte sie das Beweisvideo nicht sehen – nun soll die Zurechnungsfähigkeit geklärt werden.
Als im Gerichtssaal das 18-minütige Bodycam-Video abgespielt wird, hält sich die Angeklagte die Ohren zu. Was darauf zu sehen ist, hat es in sich: Drei Polizisten versuchen mit aller Kraft, eine wild um sich schlagende und tretende Frau zu bändigen. Einer der Beamten trägt eine Hodenprellung und eine Bisswunde davon.
Auch das Polizeiauto wird beschädigt
Schauplatz der Eskalation ist ein Zeltfest in Gaschurn am 26. Juli. Die mit 1,2 Promille alkoholisierte Frau gerät mit dem Vater ihres jüngsten Kindes derart heftig in Streit, dass die Polizei alarmiert wird. Doch statt sich zu beruhigen, geht sie auch auf die Beamten los. Selbst im Streifenwagen tritt sie weiter um sich, beißt einen Polizisten in den Arm und packt ihn derart fest im Genitalbereich, dass dieser 14 Tage außer Gefecht, also im Krankenstand, ist. Auch das Polizeiauto wird beschädigt.
Meine Mandantin leidet an ADHS und einer Persönlichkeitsstörung. Das kann aus Sicht eines Anwaltes nicht einfach unter den Tisch fallen.
Verteidiger Michael Battlogg
„Ich kann mich nicht an den Tathergang erinnern“, erklärt die 47-jährige Angeklagte vor Richterin Lea Gabriel. Das Video will die Beschuldigte nicht sehen. „Das kann mein Anwalt tun, ich nicht.“ Weitere Aussagen verweigert sie. Verteidiger Michael Battlogg beantragt ein psychiatrisches Gutachten. Seine Mandantin leide an ADHS und einer Persönlichkeitsstörung. Zudem sei bereits 2019 ein Verfahren wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt eingestellt worden. „Das kann aus Sicht eines Anwaltes nicht einfach unter den Tisch fallen“, begründet Battlogg seinen Antrag.
Zurechnungsfähigkeit wird jetzt überprüft
Richterin Gabriel warnt, dass ein Gutachten unter Umständen auch eine Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung zur Folge haben könnte. Doch die Verteidigung bleibt dabei: Der Antrag sei „zwingend“. Die Richterin gibt schließlich nach. Ein Sachverständiger soll klären, ob die Angeklagte zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war. Der Prozess wird auf unbestimmte Zeit vertagt.
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