Auch im eher traditionell gefärbten Vorarlberg gibt es eine FKK-Zone am Bodensee. Was bisher fehlte, war aber ein Zaun, um die Nacktbadenden nicht „auszustellen“. Nun darf der Nacktbade-Bereich doch noch eingezäunt werden – vorerst.
Mit der Sittlichkeit wird es in Vorarlberg genau genommen: Kommt von der Seite noch der Naturschutz dazu, ist zur Regelung ein amtlicher Bescheid unerlässlich. Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz hat der Landeshauptstadt Bregenz nun erlaubt, im Naturschutzgebiet einen Zaun zu errichten, der die Nacktbadenden vor ungebetenen Blicken schützen soll.
„Es wird von Amts wegen festgestellt, dass das gegenständliche Projekt (...) das Natura-2000 Gebiet ‘Mehrerauer Seeufer – Bregenzerachmündung‘ nicht erheblich beeinträchtigen kann“, heißt es in dem in der Vorwoche ausgestellten Bescheid. Grundsätzlich sei es nämlich für den Naturschutz „belanglos, ob die Badenden im Gebiet bekleidet sind oder nicht“. Entscheidend sei deren Verhalten.
Ausnahme von Sittenpolizeigesetz
Seit Jahrzehnten ist in einem bestimmten Uferbereich des Bodensees das hüllenlose Baden erlaubt. Grundlage ist eine Ausnahmegenehmigung zum Vorarlberger Sittenpolizeigesetz von 1976. Es regelt, sich „nur in üblicher Badebekleidung“ an einem öffentlichen Gewässer zu zeigen. Im Fall Bregenz spielt sich dieses Treiben in einem Natura-2000-Gebiet ab, weshalb auch die Naturschutzbehörde ihren Segen erteilen muss.
Dieser wird befristet gegeben. Die Stadt Bregenz hatte im Sommer bei der Bezirkshauptmannschaft nicht nur um Verlängerung angesucht, sondern auch den Plan zur „Errichtung eines Zaunes als Absperrung zu der dahintergelegenen Auwaldfläche“ eingereicht. Gegen den amtlichen Bescheid können Naturschutzorganisationen noch binnen vier Wochen Beschwerde erheben.
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