Wegen Verstoßes gegen die Hilfeleistungspflicht nach dem Bundestierschutzgesetz hat die Pfotenhilfe OÖ einen Buslenker angezeigt, der in Seeham (Salzburg) einen Schwan angefahren und verletzt liegen gelassen haben soll. Der Vogel verendete. Der Strafrahmen beträgt bis zu 3750 Euro.
Vergangenen Mittwoch um ca. 18.45 Uhr hat ein Linienbuslenker in Fraham (Gemeinde Seeham im Salzburger Flachgau) einen Schwan angefahren und schwer verletzt, so die Pfotenhilfe OÖ. Trotzdem habe er den Schwan mitten auf der Straße liegen gelassen und dann Fahrerflucht begangen.
Eine Augenzeugin hatte dies dem nahen Tierschutzhof gemeldet, woraufhin ein Mitarbeiter sofort losfuhr und den blutenden Schwan, der sich mittlerweile in ein angrenzendes Wiesenstück geschleppt hatte, nach kurzer Suche fand und barg.
Anzeige Verstoß gegen die Hilfeleistungspflicht
Am Tierschutzhof wurde der Schwan erstversorgt, leider starb er noch vor Eintreffen des Tierarztes, da anscheinend die inneren Verletzungen durch den Aufprall zu schwer gewesen sein dürften.
„Wir haben den Verstoß gegen die Hilfeleistungspflicht nach dem Bundestierschutzgesetz angezeigt. Wer ein Tier verletzt hat und diesem nicht hilft oder zumindest Hilfe organisiert, kann mit bis zu 3750 Euro bestraft werden. So eine unglaubliche Ignoranz gegenüber Tierleid darf nicht ungestraft bleiben. Der Tierschutz hat hierzulande Verfassungsrang und muss daher auch entsprechend ernst genommen werden“, so Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler.
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