Hätten Sie es gewusst?

Abbiegende Vorrangstraße: Blinken, oder nicht?

Österreich
23.10.2026 09:01
Porträt von krone.at
Von krone.at

Mehr als ein Viertel der Verkehrsteilnehmer in Österreich sind „blinkfaul“ – oder zeigen sogar falsch an, wohin sie zu fahren beabsichtigen. In manchen Fällen könnte es sogar schlicht Unwissenheit sein, dass der Blinker nicht betätigt wird. Das hat eine Untersuchung des ÖAMTC im heurigen Sommer ergeben. Neben Autofahrern wurden erstmals auch Radfahrer unter die Lupe genommen.

Gerade bei Radfahrern werden korrekte Handzeichen gern vernachlässigt. Nur 45 Prozent von rund 300 Radlern gaben beim Abbiegen ein korrektes Handzeichen. „Ein Handzeichen am Rad heißt, eine Hand vom Lenker zu nehmen, oft genau dann, wenn man ohnehin bremst oder ausweicht. Das kann unangenehm sein – dennoch müssen andere sehen können, wohin man fährt“, so ÖAMTC-Experte David Nosé. Busfahrer kamen laut Beobachtung auf 84 Prozent, Pkw-Lenker auf 75 Prozent korrekt angezeigte Abbiegevorgänge.

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Verzichtet man auf Blinker oder Handzeichen, müssen andere raten, was man vorhat.

ÖAMTC-Verkehrstechniker David Nosé

„Bei ähnlichen Erhebungen 2016 und 2019 lag der Anteil korrekter Blinkvorgänge – damals haben wir nur Kfz-Lenker:innen beobachtet – bei 62 bzw. 66 Prozent“, so Nosé.

(Bild: ÖAMTC)

„Der Anstieg auf aktuell 73 Prozent ist zwar erfreulich, dennoch gilt: Verzichtet man auf Blinker oder Handzeichen, müssen andere raten, was man vorhat. Das wirkt sich wiederum auf den Verkehrsfluss aus und kann schlimmstenfalls sogar zu Unfällen führen“, betont der Experte.

Abbiege- und Blinkverhalten 2026 

  • 73,2 Prozent der insgesamt 6267 beobachteten Abbiegevorgänge wurden korrekt angezeigt.
  • Beobachtet wurden Kreuzungen mit und ohne Ampel, Kreisverkehre und abbiegende Vorrangstraßen.
  • Bei abbiegenden Vorrangstraßen wurde nur in 56,3 Prozent der Fälle richtig angezeigt, beim Kreisverkehr in 65,5 Prozent.
  • Jede Änderung der Fahrtrichtung muss rechtzeitig und während des gesamten Vorgangs angezeigt werden. Das gilt auch beim Folgen einer abbiegenden Vorrangstraße.
  • Der Strafrahmen reicht bis 726 Euro; in der Praxis ist mit einer Organstrafverfügung von 55 bis 75 Euro zu rechnen

Wo brav geblinkt wird, und wo nicht
Blinker und Handzeichen wurden an Kreuzungen ohne Ampel gesetzt (90 Prozent). Bei abbiegenden Vorrangstraßen – also an Kreuzungen, an denen die Vorrangstraße nicht geradeaus führt – waren es hingegen nur 56 (!) Prozent. Nosé: „In der Straßenverkehrsordnung ist eindeutig geregelt, dass jedes Abbiegen – und genau darum handelt es sich hier – rechtzeitig und während des gesamten Vorganges anzuzeigen ist. Die Beobachtung legt nahe, dass das Wissen um diese Regel häufig fehlt.“

Blinker und Handzeichen: Tipps 

  • Wer immer blinkt, macht weniger Fehler, wenn es darauf ankommt – abgesehen davon, dass die Vorschrift ohnehin immer gilt. Und: Autos im toten Winkel oder Radfahrende hinter einer Kurve sind schnell übersehen.
  • Weder zu früh, noch zu spät, denn nur so können sich andere darauf einstellen – z. B. Fußgänger:innen oder Radfahrende im Stadtverkehr.
  • Der Blinker ersetzt den Blick nicht. Vorher vergewissern, dass niemand gefährdet oder behindert wird, beim Spurwechsel mit Schulterblick.
  • Wer gerade Navi, Radio oder Klimaanlage bedient, vergisst oft auf den Blinker.

Auch im Kreisverkehr wird das Blinken laut ÖAMTC vermehrt vernachlässigt. Bei knapp einem Drittel der beobachteten Ausfahrvorgänge wurde gar kein Richtungswechsel angezeigt. Aber gerade im Kreisverkehr ist es wichtig, sich klar zu verständigen. „Fehlt das Signal beim Verlassen, können nachfolgende oder einfahrende Verkehrsteilnehmer:innen die Absicht nicht rechtzeitig erkennen“, so der ÖAMTC-Experte und betont: „Das immer wieder zu beobachtende Blinken beim Einfahren ist hingegen nicht zulässig.“

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