Gesetz will es so

Toter bekommt Rechnung für Hubschrauber-Einsatz

Ombudsfrau
13.10.2026 18:00
Porträt von Ombudsfrau
Von Ombudsfrau

Vor allem für die Hinterbliebenen ist es schwer zu begreifen: Obwohl ein Niederösterreicher schuldlos bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen ist, ging die Rechnung für den Einsatz an ihn.

Vor knapp einem Monat war Harald A. (Name geändert) mit seinem Motorrad auf einer Landstraße in Niederösterreich unterwegs. Laut Polizeibericht dürfte ein entgegenkommender Autofahrer den 66-Jährigen beim Überholen übersehen und gerammt haben. Herr A. verstarb noch an der Unfallstelle.

Knapp 4000 Euro werden in Rechnung gestellt
Für die Hinterbliebenen völlig unverständlich erging die Rechnung in Höhe von 4000 Euro für den Einsatz des Notarzthubschrauber an den Verstorbenen selbst. „Wir haben die Bestätigung, dass gegen den Unfallverursacher wegen fahrlässiger Tötung ermittelt wird, geschickt und ersucht, die Kosten bei dessen Versicherung einzufordern“, schildert der Stiefsohn.

Vor kurzem wurde die Rechnung aber erneut der Familie zugestellt. „Angeblich kann der ÖAMTC sich nicht an die andere Versicherung wenden. Ich frage mich, in welchem Land wir leben. Da wird ein Mensch getötet und dann muss er noch dafür zahlen oder zumindest muss sich die Witwe um die Bezahlung der Kosten kümmern. Das ist verrückt“, so der Stiefsohn.

Betreiber bestätigt Gesetzeslage
Die ÖAMTC-Flugrettung bestätigt auf Anfrage der Ombudsfrau die Gesetzeslage. Aufgrund dieser können die Kosten eines Einsatzes nicht direkt mit der Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers abgerechnet werden. „Da wir selbst nicht Geschädigte im haftungsrechtlichen Sinn sind, haben wir keinen unmittelbaren Anspruch gegenüber Versicherung“, hieß es uns gegenüber.

Muss an Versicherung weitergeleitet werden
Man habe im Begleitschreiben aber darauf hingewiesen, dass die Rechnung an eine allfällige Privatversicherung bzw. an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers weiterzuleiten ist. Man sei sich bewusst, dass eine Rechnung in einer Ausnahmesituation Fragen und Unverständnis auslösen kann.

Die zuständige Abteilung will nun doch nach einer Lösung für diesen Fall und die betroffene Familie suchen. Das wäre zumindest ein kleiner Trost.

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