Es war wohl nur eine Frage der Zeit: Nach der Absage des groß angekündigten Hip-Hop-Festivals in Wels im Sommer wurde nun am Landesgericht das Konkursverfahren über den Krenglbacher Eventveranstalter AEF GmbH eröffnet. 2414 Gläubiger sind betroffen. Die Passiva werden auf rund 755.000 Euro geschätzt.
Im großen Stil wurde das „Alter Ego Festival“ angekündigt. Am 7. und 8. August hätten bis zu 10.000 Hip-Hop-Begeisterte in Wels unter der Regie von Event-Veranstalter Florian Störinger eine große Party feiern sollen. Daraus wurde aber nichts. Weil der Ticketverkauf nicht nach Wunsch gelaufen sein soll, wurde das Event abgesagt. Es hieß, dass eine Woche vor Beginn lediglich rund 4000 der geplanten 7000 Karten verkauft wurden.
Vor einem Jahr gegründet
Nun wurde über die am 1. Oktober 2025 gegründete AEF GmbH ein Konkursverfahren eröffnet. Das Unternehmen zeichnete für die Organisation des Festivals verantwortlich. Laut Kreditschutzverband KSV 1870 gilt die Absage als Hauptgrund für die Insolvenzantragstellung der Schuldnerin. „Eine für die Durchführung dieses Festivals wesentliche und auch ursprünglich zugesagte Investition eines Finanzierungspartners wurde überraschend nicht zur Verfügung gestellt, wodurch eine Finanzierungslücke entstand, die nicht mehr geschlossen werden konnte“, erklärt Alexander Meinschad vom KSV1870, der die Gläubiger vertritt.
Da der operative Betrieb des Unternehmens bereits eingestellt wurde, ist mit der baldigen konkursgerichtlichen Schließung und Gesamtverwertung des Unternehmens durch Masseverwalter Heinrich Oppitz aus Wels zu rechnen.
Passiva von 755.000 Euro
Von den Passiva von rund 755.000 Euro fallen ein Großteil auf derzeit noch rund 2400 Ticketkäufer. Deren Namen sind der Eventveranstalter nicht bekannt, da der Ticketverkauf über Agenturen erfolgte. „Dieser Themenbereich und etwaige Rückzahlungsansprüche der Schuldnerin aus Anzahlungen und Kautionen sind nun vom Masseverwalter zu prüfen“, so Meinschad.
Geld ist wohl dahin
Für die zum Großteil noch sehr jungen Ticketkäufer, die für einen Festivalpass 139 Euro hingeblättert haben, schaut es aber nicht gut aus. Bereits kurz nach der Festivalabsage teilte der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer mit: „Durch die Absage haben jene, die Tickets erworben haben, den Anspruch auf Rückerstattung der Kosten. Sie sollten sich so schnell wie möglich an den Veranstalter wenden und die Erstattung innerhalb von 14 Tagen geltend machen. Sollte die Firma nicht mehr über ausreichend Finanzmittel verfügen, um alle verkauften Tickets zu erstatten, bleiben die Konsumenten auf ihren Kosten sitzen.“
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