69-Jähriger angeklagt

Misshandelte Gattin verzeiht dem rabiaten Ehemann

Burgenland
08.10.2026 16:00

Büschelweise Haare ausgerissen, Nasenbein gebrochen – und trotzdem war beim Prozess am Landesgericht Eisenstadt rasch klar, dass bei den Eheleuten aus dem Burgenland wieder alles in bester Ordnung ist. So scheint es zumindest. Die Geldstrafe für den Angeklagten fiel aber ungewöhnlich hoch aus.

Die beiden sind seit 41 Jahren verheiratet. „Wir sind Genusstrinker“, sagt der Ehemann, der extra wegen des Prozesses nach Eisenstadt gereist ist. Die Frau blieb lieber am Zweitwohnsitz an der Adria. „Am Ende hat die Liebe gesiegt. Wir sind wieder glücklich miteinander“, meint der 69-jährige Nordburgenländer.

Es scheint fast, als habe er es eilig, zur Gattin zurückzudüsen. Ja, er habe ihr büschelweise die Haare ausgerissen, weil er der Meinung gewesen war, sie habe beim Thunfisch-Fest mit einem Pizzabäcker geflirtet; und ja, er habe ihr am Bahnhof in Pamhagen mit einem Faustschlag das Nasenbein gebrochen, ihr Hämatome zugefügt und sie getreten, als die Frau am Boden lag. Sie sagte bei der Einvernahme zu den Polizeibeamten: „Er hat mich dort einfach blutüberströmt liegen lassen.“ Wieder hatten die beiden ein Fest besucht.

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Wenn man sich liebt und temperamentvoll ist, kommt es gelegentlich zu Streitereien.

Der Angeklagte am Landesgericht Eisenstadt

„Eigentlich will ich darüber nicht mehr reden“, sagt der Angeklagte, „weil jetzt eh wieder alles gut ist zwischen uns. Jedenfalls tut es mir extrem leid. Aber wenn man sich liebt und temperamentvoll ist, kommt es gelegentlich zu Streitereien.“

Paartherapie wird ins Auge gefasst
Aufgrund eines Betretungsverbots habe er sich in den vergangenen Monaten an die Adria zurückgezogen. Allein. Dort sei er zur Besinnung gekommen. „Wir haben oft telefoniert und beide den Alkoholkonsum eingeschränkt. Die zwei, drei Glaserl Wein zum Abendessen gibt’s nicht mehr. Wir machen bald eine Paartherapie. Und ich suche im Winter einen Spezialisten auf.“

Die geschmalzene Strafe in Höhe von 10.800 Euro wird akzeptiert. Die 3500 Euro Schmerzensgeld darf der Unbescholtene bei der Rückkehr nach Italien nicht einfach auf den Esstisch legen. Die Richterin fordert einen Zahlungsbeleg.

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