78-Jährigen vorgeladen

Behörde hielt Unterschrift für unleserlich!

Ombudsfrau
09.10.2026 06:00
Porträt von Ombudsfrau
Von Ombudsfrau

Sein blaues Wunder erlebte ein Oberösterreicher bei der Beantragung eines neuen Reisepasses. Der Behörde war seine Unterschrift nicht leserlich genug. Das Innenministerium hatte dazu eine klare Meinung.

Albert K. hat an und für sich alles richtig gemacht. Bevor sein Reisepass abläuft, hat er beim zuständigen Amt die Ausstellung eines neuen beantragt. „Ich habe das Formular ausgefüllt und meine Unterschrift und mein Foto abgegeben“, schildert der 78-Jährige. Nach einiger Zeit habe er allerdings einen unerwarteten Anruf erhalten.

Die Gemeinde habe ihm mitgeteilt, dass die Bezirkshauptmannschaft seine Unterschrift, die im Pass abgedruckt wird, nicht akzeptiere. Diese sei zu unleserlich. Er müsse erneut vorstellig werden und diese noch einmal abgeben.

Blockbuchstaben akzeptiert
Zwecks Klärung rief der Pensionist bei der zuständigen Stelle an. „Mir wurde sehr unfreundlich erklärt, dass die Unterschrift leserlich sein muss, sonst bekomme ich keinen neuen Pass. Der Hinweis, dass in meinem alten Pass bereits dieselbe Unterschrift vorhanden ist, fand kein Gehör“, so der 78-Jährige weiter.

Er sei danach wieder zur Gemeinde gegangen und habe seinen Namen in Druck- und Blockbuchstaben abgegeben. „Mein Hinweis, dass das nicht meine Unterschrift ist, blieb ungehört. Jetzt frage ich mich, ob das überhaupt rechtens ist. Denn mittlerweile habe einen neuen Pass, allerdings ohne meine echte Unterschrift“, wandte sich Herr K. an die Ombudsfrau.

Zu strenger Maßstab
Auf unsere Anfrage hat das dafür zuständige Innenministerium den Fall geprüft und musste schließlich zugeben, dass die betroffene BH bei der Beurteilung der Unterschrift einen etwas zu strengen Maßstab angelegt hat. Herr K. bekommt nun auf Behördenkosten einen neuen Pass. Mit seiner echten Unterschrift.

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