Der Fall Waltraud P. hat im vergangenen Jahr nach einer „Krone“-Geschichte für großen Wirbel gesorgt. Im Dezember ist sie wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 20 Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafe dazu muss sie nun in einem Männergefägnis absitzen, wie die Justiz nun entschied.
Die frühere Wiener Rotlicht-Größe Waltraud P. muss ihre Haftstrafe in einem Männergefängnis verbüßen. Das hat die Justiz entschieden. P. wurde wegen der Verbreitung von Hitler-Bildern und antisemitischen Nachrichten wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung zu 20 Monaten unbedingt verurteilt. Weitere zwölf Monate aus einer früheren Verurteilung wurden widerrufen. Insgesamt sind damit 32 Monate Haft zu verbüßen. Das Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (DÖW) führt P. als Kontaktperson der österreichischen Neonazi-Szene.
„Habe Angst um meine Mandantin“
P. soll binnen eines Monats in der Justizanstalt Josefstadt vorstellig werden, um von dort aus in ein Strafhaus überstellt zu werden. Anwalt Nikolaus Rast sieht darin ein Sicherheitsrisiko und beantragte deshalb elektronisch überwachten Hausarrest. „Ich habe Angst um die körperliche Unversehrtheit meiner Mandantin“, sagte er.
Als Neo-Frau frühere Pension
Die Änderung des Personenstands von Walter zu Waltraud erfolgte 2023, nachdem P. wegen Betrugs eine Haftstrafe antreten sollte – die „Krone“ berichtete exklusiv von dem skurrilen Fall. Als „netten Nebeneffekt“ wurde ihr daraufhin als Neu-Frau ein früherer Pensionsantritt genehmigt.
Ist Waltraud eine Frau oder ein Mann?
Ob die Voraussetzungen für die Anerkennung der Transidentität tatsächlich erfüllt sind, soll im November vor dem Wiener Landesverwaltungsgericht geklärt werden. „Es hat den Anschein, dass auf dem Rücken der armen Waltraud ein kaputtes Gesetz repariert werden. Wenn ein 18-Jähriger durch einen Geschlechtswechsel nicht zum Bundesheer muss oder man dadurch früher in Pension kann, stimmt etwas nicht“, ergänzt Rast.
Bekommt Waltraud bald Pension?
Die erste Pensionszahlung ist für Ende diesen Monats fällig. Noch ist er oder sie formell eine Frau. Wie die Pensionsversicherung mit dieser heiklen Causa umgeht, bleibt ebenso spannend. Sollte sie allerdings vorher ihren Haftantritt antreten, wird kein Geld ausbezahlt – laut Gesetz ruht der Anspruch, während man im Gefängnis sitzt. Damit könnte sich die Pensionsversicherung in eine „österreichische Lösung“ retten.
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