Ein Klappmesser, 25 Euro und ein geplatzter Drogendeal. Was sich in Vorarlberg am Feldkircher Bahnhof abspielte, brachte eine schwer gezeichnete 56-Jährige wegen schweren Raubes vor Gericht. Doch zwischen Birne, Rollator und widersprüchlichen Aussagen bekam die Anklage plötzlich Risse.
„Guten Tag, ich bin die Räuberin.“ Die 56-Jährige lacht, als sie den Saal des Landesgerichts Feldkirch betritt. Ein Satz, der fast heiter klingt. Das Bild dahinter ist es nicht. Abgemagert, von Drogen und Krankheit gezeichnet, stützt sich die Invalidenpensionistin auf ihren Rollator. Sie ist zu spät.
„Es geht halt nicht mehr so schnell.“ Die Frau aus Nenzing, die viel Zeit am Feldkircher Bahnhof verbringt, kennt Gerichtssäle. Zwei einschlägige Vorstrafen stehen zu Buche.
Messer wegen einer Birne?
Diesmal lautet der Vorwurf: schwerer Raub. Am 28. Juni soll sie im Bahnhofsareal von einem Mann Bargeld gefordert und ein Klappmesser gezogen haben. Der Mann flüchtete, eine Augenzeugin alarmierte die Polizei. Die Angeklagte erzählt eine andere Geschichte. Sie habe dem Mann ihre letzten 25 Euro gegeben, damit er ihr Drogen besorge. Als am Nachmittag weder Stoff noch Geld da waren, habe sie ihn zur Rede gestellt. „Ich wollte einfach mein Geld wiederhaben.“ Das Messer habe sie nur in der Hand gehabt, weil sie zuvor eine Birne geschnitten habe.
Und hinterhergerannt? „Ich kann ihm doch gar nicht nachrennen. Das schaffe ich mit meinen Beinen nicht.“ Dumm nur: Die Augenzeugin sah die 56-Jährige mit dem Messer auf Brusthöhe hinter dem Mann hergehen. Und als die Polizei kam, war das Messer noch da. Von der Birne fehlte jede Spur. „Die habe ich weggeschmissen, weil ich keine Zähne habe“, kontert die Angeklagte. „Hätte ich die Polizei gesehen, hätte ich ja das Messer weggeworfen. Ganz blöd bin ich auch nicht.“
Widersprüche per Videoschalte
Das Opfer selbst fehlt zunächst. In Graz ausfindig gemacht, wird der Mann per Video zugeschaltet. Richterin Verena Wackerle begrüßt ihn wenig erfreut: „Glauben Sie, dass eine Zeugenladung ein Scherz ist?“ Die Konsequenz, 150 Euro Geldbuße. Erst will der Zeuge die Angeklagte gar nicht kennen. Nach Vorhalten erinnert er sich doch. Seine Angaben bleiben widersprüchlich. Staatsanwältin Sofia Gassner hält die Birnen-Geschichte der Beschuldigten für eine Schutzbehauptung. Verteidiger Stefan Denvil betont dagegen, seine Mandantin sei nicht gefährlich, sie habe lediglich ihr eigenes Geld zurückgewollt. Das letzte Wort gehört der Angeklagten: „Der Zeuge hat einen völligen Scheiß verzapft. Das gehört ins Fasnachtsblättle. Sorry.“
Vom schweren Raub bleibt am Ende schwere Nötigung. Zwölf Monate Haft auf Bewährung, 480 Euro Geldstrafe. Weitere 240 Euro aus einer früheren Verurteilung werden widerrufen, das Messer konfisziert. „Sie sind eine ehrliche Haut. Ich kenne Sie, Sie kennen mich. Sie haben bisher immer alles zugegeben. Ihnen ist einfach die Hutschnur gerissen“, begründet die Vorsitzende Richterin das Urteil. Die 56-Jährige nimmt an. Rechtskräftig.
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