Der Wolf im Schafspelz – der sich ohne größere Hürden auf die Suche nach seinem nächsten Opfer machen konnte. Trotz Fußfessel, trotz einer Vielzahl an Vorstrafen. Das jüngste Opfer (66), schwer krank und auf Hilfe angewiesen, wurde monatelang mit Medikamenten vergiftet und bestohlen. Kenntnisse über das kriminelle Vorleben hatte die 66-Jährige bei der Einstellung nicht – Informationen seitens der Behörden blieben aus ...
Nicht nur einmal kam sie mit dem Gesetz in Konflikt: Verurteilungen wegen Betrugs, fahrlässiger Körperverletzung, schweren Einbruchdiebstahls, Raubes, Körperverletzung stehen auf der Liste der Schwerkriminellen. Ihre Opfer: wehrlose Menschen, die die Frau als Pflegekraft angestellt hatten. Mit gefährlichen Substanzen betäubte die Niederösterreicherin ihre Schützlinge, stahl ihnen größere Geldsummen. Sie wurde vor Gericht gestellt, auch verurteilt – die Urteile fielen jedoch zumeist milde aus.
Nächstes Opfer im Visier
Als sie 2024 im Zuge ihrer Haftstrafe – dem Anschein nach „geläutert“ – mit Fußfessel auf Jobsuche durfte, nahm sie ihr nächstes, schwerbehindertes Opfer ins Visier. Und das war gänzlich ahnungslos, wusste nichts über das kriminelle Vorleben der Frau, in deren Hände es gewissermaßen sein Leben legte.
Denn nach außen hin gab sich die Betreuerin harmlos, freundlich, zuvorkommenden. Und obwohl sowohl das Gericht als auch der Verein Neustart naturgemäß um die Vergangenheit der Verurteilten wussten, gab es keinerlei Information für das schwer kranke Opfer. Der Grund? Haftinsassen, die „geläutert scheinen“, werde „ein Vertrauensvorschuss gegeben“, so die Verantwortung der Justiz.
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