Ein spontanes Autorennen in Vorarlberg unter dem Einfluss von Drogen und Alkohol endete mit einem Abflug von der Straße, der Lenker und vier junge Mitfahrer wurden verletzt. Am Montag folgte für alle Beteiligte das gerichtliche Nachspiel in Feldkirch.
„Sie hatten großes Glück, dass niemand zu Tode gekommen ist.“ Richter Dietmar Nußbaumer bringt damit auf den Punkt, wie fatal die Fahrt des 32-jährigen Hauptangeklagten auf der Rheintalautobahn hätte enden können. Am Abend des 24. Jänner sitzt der Mann, der zuvor Kokain, Cannabis und Alkohol konsumiert hatte, mit vier Mitfahrern in seinem Tesla und rast Richtung Tirol.
Auslöser ist ein spontanes Straßenrennen mit einem anderen Autofahrer. Bei einem Tempo von 219 km/h verliert der 32-Jährige bei Koblach in einer lang gezogenen Rechtskurve die Kontrolle und kracht gegen die Leitschiene. Wie durch ein Wunder überleben die fünf Insassen den Unfall mit leichten Verletzungen.
„Es war der größte Fehler meines Lebens“
Im Prozess am Montag bekennt sich der Fahrer zum Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung lediglich teilweise schuldig. Er räumt ein, unter Drogen- und Alkoholeinfluss gestanden zu haben und viel zu schnell gefahren zu sein. „Es war der größte Fehler meines Lebens. Noch heute habe ich deswegen schlaflose Nächte“, zeigt sich der Mann reumütig. Die Sache mit dem Straßenrennen habe sich einfach ergeben.
Dass ihr Mandant vorsätzlich gehandelt habe, bestreitet die Verteidigung. „Mein Mandant wollte niemanden verletzen.“ Mitangeklagt sind auch die damaligen Insassen. Ihnen werden Falschaussage beziehungsweise Begünstigung vorgeworfen. Nach dem Unfall hatten sie falsche Angaben zu der Frage gemacht, wer am Steuer gesessen war.
Es war der größte Fehler meines Lebens. Noch heute habe ich deswegen schlaflose Nächte.
Der angeklagte Fahrer zeigte vor Gericht Reue
Im Prozess revidieren die Männer ihre kurz nach dem Unfall gemachten Aussagen. „Er hatte mich unter Druck gesetzt. Deshalb sagte ich damals, dass ich der Fahrer gewesen sei“, erklärt einer. Ein anderer räumt ein, aus falscher Loyalität gelogen zu haben. Zwei weitere sehen ihr Fehlverhalten ebenfalls ein. Da sie geständig und unbescholten sind, werden ihre Verfahren diversionell erledigt. Sie müssen Sozialstunden im Ausmaß von 40, 60, 70 beziehungsweise 80 Stunden ableisten.
Fahrer: Schuldspruch im Sinne der Anklage
Beim Fahrer bleibt Staatsanwalt Simon Mathis hingegen beim Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung. „Wer derart fährt, hält einen Unfall mit schweren Verletzungen für möglich.“ Zumal einige der mitangeklagten Insassen angegeben hatten, dass der Angeklagte ihre Bitte, langsamer zu fahren, ignoriert und stattdessen gemeint habe: „Es liegt in Gottes Hand, ob wir sterben.“
Das Gericht folgt dieser Argumentation und spricht den 32-Jährigen wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Verleumdung schuldig. Nußbaumer verhängt 13 Monate bedingte Haft sowie eine unbedingte Geldstrafe von 2400 Euro. Auf Rechtsmittel wird verzichtet. Das Urteil ist rechtskräftig.
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