Raue Sitten

16-Jährige bedrohte und ohrfeigte Klassenkameradin

Vorarlberg
06.10.2026 05:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

„Wenn du noch ein Wort über mich sagst, bring ich dich um.“ Mit dieser Drohung und mehreren Ohrfeigen eskalierte ein Streit zweier 16-jähriger Mädchen im Dornbirner Martinspark. Im Prozess am LG Feldkirch zeigte sich die Beschuldigte dann recht zahm.

Eigentlich habe sie ihrer Schulkameradin „nur ein bisschen Angst einjagen“ wollen. Die Worte, die die 16-Jährige dafür im Dornbirner Martinspark wählte, waren allerdings alles andere als harmlos: „Wenn du noch ein Wort über mich sagst, bring ich dich um.“ Vor Richter Dietmar Nußbaumer muss sich die Jugendliche nun wegen versuchter Nötigung und Körperverletzung verantworten.

Warum der Streit im Juli derart eskaliert ist, lässt sich in der Verhandlung am Montag nicht mehr eindeutig klären. Fest steht: Bei Worten blieb es nicht. Die Angeklagte schlug ihrer gleichaltrigen Kontrahentin gleich mehrfach mit der flachen Hand ins Gesicht, zurück blieben Rötungen und eine Anzeige.

Kein unbeschriebenes Blatt
Für die 16-Jährige ist es nicht der erste Kontakt mit der Justiz. Zwei Diversionen liegen bereits hinter ihr, die Sozialstunden aus der letzten hat sie gerade abgearbeitet. Eine dritte Chance gibt es diesmal nicht. Hoffnungslos ist der Fall aber nicht: Die Unterländerin absolviert inzwischen eine Lehre in einem großen Vorarlberger Betrieb und erzählt, dass ihr die Ausbildung gefällt. Ihr Alltag habe dadurch wieder Struktur bekommen, betont auch die Verteidigerin.

Die Jugendliche betont, inzwischen verstanden zu haben, dass sich Konflikte so nicht lösen lassen. Auch mit Bewährungshilfe ist sie einverstanden. „Wie sieht es derzeit mit Drogen aus?“, will Nußbaumer noch wissen. Illegale Substanzen nehme sie keine, antwortet die 16-Jährige.

Urteil ist bereits rechtskräftig
Das Urteil: 480 Euro Geldstrafe, davon 160 Euro unbedingt und 320 Euro bedingt. Dazu kommen 150 Euro Schmerzensgeld für das Opfer sowie die Verfahrenskosten. Die Jugendliche akzeptiert die Entscheidung, auch Staatsanwältin Konstanze Erath gibt keine Erklärung ab. Damit ist das Urteil rechtskräftig und die Angeklagte erstmals vorbestraft.

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