Aus der Haft geflohen, bei der Mutter untergetaucht – und dann eskalierte die Festnahme: Zwei Brüder mussten sich am Landesgericht Feldkirch in Vorarlberg wegen eines Polizeieinsatzes verantworten. Am Ende der – zweiten – Verhandlung setzte es zwei glatte Schuldsprüche.
Die Flucht aus der Haft endete ausgerechnet bei Mama. Der 28-jährige Erstangeklagte war im März dieses Jahres aus der Justizanstalt Innsbruck ausgebrochen und hatte sich anschließend in der Wohnung seiner Mutter in Hohenems versteckt. Doch diese alarmierte die Polizei.
Nachdem die Beamten an der Tür geklingelt hatten, nahm die Geschichte ihren turbulenten Lauf: Der 28-Jährige hatte sich in der Abstellkammer versteckt. Als ihn dort die Polizisten entdeckten, eskalierte – so steht es in der Anklage – die Situation. Der Flüchtige soll sich mit Händen und Füßen gewehrt, einen Polizisten am Hals gepackt, gewürgt und geschlagen haben. Dann soll auch sein 30-jähriger Bruder aufgetaucht sein und einen Beamten von hinten mit Faustschlägen gegen Körper und Kopf attackiert, am Hals umklammert und zu Boden gerissen haben. Am Ende sind zwei Polizisten verletzt.
Brüderpaar liefert eine ganz andere Version
In der ersten Verhandlung am 23. September gaben die beiden Brüder eine ganz andere Version zum Besten: Er sei am Tag der Festnahme unter Drogen gestanden und hätte halluziniert und panische Angst bekommen, so der 28-Jährige, der auch seine Flucht aus der Haft mit seinem Kokainproblem in Verbindung bringt. Im Elternhaus hätten ihn die Beamten überwältigt. Er habe sich befreit und sei aus dem ersten Stock geflüchtet. Erst als ihn die Polizei draußen mit Pfefferspray stoppte, setze seine Erinnerung wieder ein. Geschlagen habe er niemanden. Auch sein Bruder räumte nur einen Teil der Vorwürfe ein: „Ja, es ist richtig, dass ich einem Polizisten die Hand weggeschlagen habe.“ Gezielte Faustschläge aber bestreitet er, er habe seinem Bruder lediglich helfen und einen Beamten wegziehen wollen.
Ich war auf der Flucht und kann mich nicht mehr wirklich erinnern. Es tut mir leid, ich kann es nicht rückgängig machen.
Schlusswort des Erstangeklagten
Aussagen der Polizisten nahezu deckungsgleich
Die erste Verhandlung musste ergebnislos abgebrochen werden, weil ein wichtiger Zeuge, ein Polizist, damals gefehlt hatte. In der Neuauflage bestätigte dieser im Großen und Ganzen die Version seiner Kollegen. Der geflüchtete Erstangeklagte habe sich damals sehr aggressiv verhalten, bei der turbulenten Festnahme sei dann zu allem Übel noch dessen älterer Bruder aufgetaucht. Dieser habe ihn von hinten mit mehreren Schlägen gegen Rücken und Kopf attackiert.
Dann kommt es zu einer kuriosen Situation: Im Gerichtssaal dreht sich der Zeuge zu den zwei Angeklagten um und mustert sie. Wer war damals noch einmal wer? „Bei dem Einsatz war ich mir zuerst nicht sicher“, räumt der Polizist ein. Denn die Angeklagten sehen sich zum Verwechseln ähnlich. Schließlich folgt die Klarstellung: „Aber festgenommen habe ich den Richtigen.“ Wie viele Schläge tatsächlich gefallen sind, weiß der Befragte ein halbes Jahr später nicht mehr. Auch die genaue Abfolge ist verblasst. Auf einen Punkt beharrt er allerdings: „Es war mehr als ein Schlag.“
Bodycams lieferten keine brauchbaren Bilder
Erheblich erschwert wird die Wahrheitsfindung durch den Umstand, dass die Polizisten zwar Bodycams getragen haben, aber just von den entscheidenden Momenten gibt es keine verwertbaren Aufnahmen. Für die Staatsanwältin ist der Fall dennoch klar. Sie verweist in ihrem Plädoyer auf die übereinstimmenden Aussagen der Beamten und deren zeitnah verfassten Amtsvermerke. „Ich war auf der Flucht und kann mich nicht mehr wirklich erinnern. Es tut mir leid, ich kann es nicht rückgängig machen“, entschuldigt sich der Erstangeklagte in seinem Schlusswort. Sein Bruder schweigt.
Richterin fällt zwei glatte Schuldsprüche
Die Richterin spricht das Brüderpaar schuldig wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung: 20 Monate unbedingte Zusatzfreiheitsstrafe und 350 Euro Schmerzensgeld für den Erstangeklagten. Sein Bruder wird zu fünf Monaten Haft auf Bewährung, zu 1200 Euro Geldstrafe und zur Zahlung von 200 Euro Schmerzensgeld verurteilt.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.