Für den Angeklagten (65) sei es „Freiheit“, für den Staatsanwalt aber nationalsozialistische Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz: Wegen mehrfacher Hitler-Verehrung saß ein Pensionist am Montag vor einem Geschworenengericht in Salzburg. Er entschuldigte sich und sprach wirr von Alkoholproblemen.
Wer sich „in irgendeiner Weise im nationalsozialistischen Sinn“ betätigt, kann nach dem Verbotsgesetz bestraft werden, dafür müsse man auch kein Nazi sein: Das machte der Staatsanwalt gleich zu Beginn des Prozesses im Salzburger Landesgericht klar. Denn der Angeklagte, ein einheimischer Pensionist, hat an mehreren Orten und an unterschiedlichen Tagen „Heil Hitler“ geschrien und den Deutschen Gruß gezeigt: am 24. September 2025 im Obus der Linie 25, wo er auch Fahrgäste mit dem Tod bedrohte, danach auch am Festgelände des Rupertikirtags. Danach erneut am 19. Dezember: diesmal in der Polizeiinspektion beim Salzburger Hauptbahnhof. Da erklärte sich laut Anklage folgendermaßen: „Ich habe doch nur Heil Hitler gesagt, das ist für mich Freiheit.“
Wirre Erklärungen des Angeklagten
Auch im virtuellen Leben zeigte er seine politischen Präferenzen öffentlich: Über seinen TikTok-Account teilte er mehrfach Bilder und Sprüche mit NS-Propaganda. Sein Account-Name: „Freiheit188“. Das sei „wohl kaum“ Zufall, betonte der Ankläger mit Blick auf die Zahlenkombination – ein Geheimcode aus dem Nazi-Lager. „Ich habe gar nicht gewusst, dass das ein Geheimcode ist. Ich bin ja auch kein Spezialist in NS-Sachen“, erklärte der bislang unbescholtene Salzburger und meinte, dass die Zahl bei der Account-Anmeldung automatisch dazukam. Ähnlich eigenartig versuchte er seine Postings zu erklären: beispielsweise als „Satire“. In einem Chat habe er den mörderischen NS-Diktator sogar als „super“ bezeichnet. „Ich wollte nur wissen, wie mein Gegenüber reagiert.“
Laut Verteidiger habe er ohnehin die „Annahme gehabt, dass alles im Internet vorgefiltert“, sozusagen Inhalte vorab geprüft, werde. Und an den Obus-Vorfall könne er sich gar nicht mehr erinnern – wegen eines Vollrausches. Zur Strafe erhielt er 18 Monate Haft auf Bewährung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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