Einige Händler kulant

Paketsteuer auch für Retouren – aber nicht immer

Wirtschaft
02.10.2026 18:30
Porträt von krone.at
Von krone.at

Kunden und Online-Händler toben über die seit 1. Oktober geltende Paketsteuer in der Höhe von 2,40 Euro. Besonders für Unmut bei den sorgt der Umstand, dass große Versandhändler die neue Abgabe – wie zu erwarten war – direkt an ihre Kunden weiterreichen. Und diese können sogar auf den zusätzlichen Kosten sitzen bleiben, wenn sie das Bestellte gar nicht behalten wollen.

Denn grundsätzlich bleibt auch bei Rücksendungen nach erfolgreicher Paketzustellung die Steuerpflicht bestehen. Der US-Online-Riese Amazon, Otto Österreich und Zalando zeigen sich hier aber durchaus kulant. Denn sie wollen bei vollständigen, zeitnahen Retouren den Kunden die Paketsteuer aber zurückerstatten. Amazon hielt am Donnerstag auch fest, dass für wiederkehrende Lieferungen im Rahmen von Spar-Abos die Paketsteuer nicht verrechnet werde.

Besonders kuriose Blüten
Das bedeutet aber wohl wenig Trost für alle jene Kunden, die besondere Rabatte und Schnäppchen erbeuten wollen und dann in manchen Fällen mit einer Abgabe konfrontiert sind, die den Warenwert entweder übersteigt oder wo der Steueranteil bei über 70 Prozent liegt.

Unten sehen Sie ein besonders krasses Beispiel bei Amazon:

(Bild: Screenshot: amazon.com, Krone KREATIV)

Entrichten müssen die Paketsteuer grundsätzlich Versandhändler, die mindestens 100 Millionen Euro Umsatz jährlich in Österreich machen. Das sind in Österreich 15 große Online-Händler und Online-Marktplätze. Die Steuer selbst beträgt zwei Euro, inklusive Umsatzsteuer sind es 2,40 Euro. Versandhändler können sich entscheiden, ob sie die Steuer pro Paket oder pro Bestellung berechnen und abführen. Amazon, Otto Österreich und Zalando berechnen die Paketsteuer beispielsweise pro Bestellung, unabhängig von der Zahl der Artikel oder der Zahl der Pakete, in denen die Waren ankommen.

Der Online-Marktplatz für generalüberholte Produkte, Refurbed, ist aktuell doch nicht von der Paketsteuer betroffen. „Wir wussten aufgrund der Formulierung des Gesetzes lange nicht, ob uns die Paketsteuer trifft“, hieß es von Refurbed. Der Jahresumsatz habe zwischen 90 und 110 Millionen Euro geschwankt. „Nun lag der Umsatz in Österreich unter den 100 Millionen Euro“, erklärte der Marktplatz.

Die „paketsteuerfreie Alternative“
Die zur Österreichischen Post gehörende Online-Handelsplattform shöpping liegt ebenfalls unter der 100 Mio. Euro Umsatzschwelle und positioniert sich nun als „paketsteuerfreie Alternative“. Betroffen von der Paketabgabe sind laut Handelsverband aber 4000 österreichische Betriebe, die über große Online-Marktplätze an Konsumenten verkaufen.

Händler wollen rechtlich gegen Abgabe vorgehen
Es regt sich bereits juristischer Widerstand gegen die neue Steuer. Otto-Österreich-Chef Harald Gutschi rechnet mit bis zu zehn Händlern, die rechtlich gegen die Paketabgabe vorgehen werden. Man werde gegen die Steuerbescheide Beschwerde einlegen, sagte Gutschi kürzlich zur APA.

Amazon signalisierte „Bedenken hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes und seiner Vereinbarkeit mit den Regeln des EU-Binnenmarkts“. Man strebe „eine rechtliche Klärung“ an, erklärte ein Unternehmenssprecher. Auch Zalando sieht einige rechtliche Probleme: „Das österreichische Paketsteuergesetz ist nach unserer Überzeugung weder verfassungs- noch europarechtskonform“, so der deutsche Online-Händler in einer Stellungnahme. Die Paketabgabe greife „unzulässig in EU-Zuständigkeiten ein, verzerrt den Wettbewerb einseitig zu Lasten des Distanz- und Onlinehandels“ und schaffe „unnötige bürokratische Hürden im freien Binnenmarkt“.

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