Naturschutzgesetz

Auch Arbeiterkammer stellt sich gegen Novelle

Vorarlberg
01.10.2026 14:30
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Die Front gegen die Novellierung des Vorarlberger Naturschutzgesetzes wird immer breiter: Nun hat auch die Arbeiterkammer eine ausführliche Stellungnahme dazu veröffentlicht – und fordert die teilweise Rücknahme der angekündigten Maßnahmen. 

Nicht nur Umweltschutzorganisationen laufen schon seit Wochen Sturm gegen die Novelle zum Vorarlberger Umweltschutzgesetz, nahezu täglich trudeln auch Leserbriefe besorgter Bürgerinnen und Bürgern bei der „Kronenzeitung“ ein. Nun stimmt auch die Arbeiterkammer in den Chor der Kritiker ein. Das dürfte für die schwarz-blaue Landesregierung eine besonders bittere Pille sein, denn die Arbeiterkammer ist hierzulande mehrheitlich schwarz...

Was wird nun im Konkreten kritisiert? Bemängelt wird etwa, dass zahlreiche Bewilligungspflichten ersatzlos gestrichen werden, „auch in Landesgrünzone und Hochwasserabflussräumen“. Damit würden Eingriffe in ökologisch wertvolle Freiräume, Gewässerräume, Moore und Bioverbundsysteme wesentlich erleichtert, heißt es in dem Schreiben. Auch die Möglichkeit, Freiflächen in einem deutlich größeren Ausmaß als bisher ohne naturschutzrechtliche Bewilligung bebauen, versiegeln oder zu anderen Zwecken verändern zu können, wird nicht goutiert: 

Freibrief statt schlanker Verfahren
„Wenn Grünzone, Gewässer und Moore künftig ohne Prüfung verbaut werden können, ist das kein schlankes Verfahren, sondern ein Freibrief“, sagt AK-Präsident Bernhard Heinzle. „Effiziente Verfahren sind wichtig, aber nicht auf Kosten von Natur, Lebensqualität und nachhaltiger Landschaftsentwicklung. Naturschutz braucht unabhängige Kontrolle, keine Aushebelung.“ 

Auch das Zurückstutzen der Naturschutzanwaltschaft ärgert Heinzle: „Sie ist die unabhängige Stimme für die Natur. Wenn sie nur noch in ein paar EU-rechtlichen Fällen mitreden darf, fehlt genau jene Kontrolle, die wir brauchen“, sagt er. Zugleich soll der Naturschutzrat nur noch alle fünf statt alle drei Jahre über den Zustand von Natur und Landschaft berichten. „Ausgerechnet dann, wenn am meisten dereguliert wird, will man seltener hinschauen,“ ärgert sich Heinzle. 

Mehr Treffsicherheit
Als Argument für die Novelle wird der Bürokratieabbau von der Landesregierung ins Spiel gebracht. Doch die AK bezweifelt, dass Naturschutzverfahren bisher tatsächlich zu nennenswerten Verzögerungen geführt haben. Daher fordert sie erst einmal eine Analyse, bevor abgeschafft wird. Nur so könne Bürokratie treffsicher abgebaut werden. Zudem will die AK Bewilligungspflichten und bestehenden Schwellenwerte für sensible Räume wie Moore, Feuchtgebiete, in der Landesgrünzone und an Gewässern erhalten. Zudem plädiert sie für ein Anzeigeverfahren statt vollständigem Wegfall der Bewilligung, eine gesetzliche Evaluierung nach drei bis fünf Jahren und einen jährlichen Bericht über den Zustand der Natur im Land. 

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