Für kriminelle Kinder

ÖVP und FPÖ fordern Haft und Strafen ab 12

Vorarlberg
30.09.2026 14:30
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Die beiden Vorarlberger Regierungsfraktionen Volkspartei und FPÖ fordern ein konsequenteres Vorgehen gegen junge Intensivtäter. Mit einer gemeinsamen Antragsinitiative im Vorarlberger Landtag soll der Druck auf die Bundesregierung in Wien erhöht werden.

In dem sogenannten „Briefträger-Antrag“ wird die Landesregierung aufgefordert, sich beim Bund für eine Evaluierung des Jugendstrafrechts einzusetzen – inklusive einer Debatte über die Senkung des Strafmündigkeitsalters. 

Ermittler und Richter stoßen bei Unter-14-Jährigen an Grenzen
In der jüngeren Vergangenheit hatten in Vorarlberg einzelne Kinder und Jugendliche in sehr jungem Alter wiederholt schwere Straftaten begangen. „Da Polizei und Justiz bei Personen unter 14 Jahren keine Möglichkeit der Strafverfolgung haben, stoßen die bestehenden Maßnahmen gerade bei Intensivtätern an ihre Grenzen. Mit unserem Antrag machen wir Druck auf die Bundesregierung in Wien, hier endlich tätig zu werden“, erläutert FPÖ-Sicherheitssprecher Joachim Fritz die Idee hinter dem Vorstoß.  

ÖVP-Sicherheitssprecher Guido Flatz verweist auf funktionierende Beispiele in der Nachbarschaft: Österreich könne sich am Schweizer Modell orientieren, das bereits für sehr junge Straftäter abgestufte Maßnahmen vorsieht, ohne dabei rein auf Haftstrafen zu setzen. Auch in Deutschland würden im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe vergleichbare Ansätze existieren. „Unser Ziel ist es, die Spirale an kriminellen Handlungen von Jugendlichen anzuhalten und nachhaltig zu durchbrechen“, sagt Flatz.

Fokus weiterhin auf Prävention
Den Sicherheitssprechern geht es nach eigenen Angaben nicht darum, junge Menschen vorschnell wegzusperren. Der Schwerpunkt müsse weiterhin auf der Prävention liegen, weshalb die Zusammenarbeit mit Fachleuten und sozialen Einrichtungen ausgebaut werden soll. Wenn sämtliche Präventions- und Hilfsmaßnahmen jedoch scheitern, müsse bei schweren oder wiederholten Delikten als letzte Konsequenz auch eine geeignete geschlossene Unterbringung möglich sein.

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