Jetzt läuft die Rettungsaktion für das österreichische Sika-Wild an! Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) brachte am Mittwoch einen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung für die Haltung der Tiere ein – und will damit die von der EU befohlene Tötung der als invasiv eingestuften Art verhindern.
Seit der Kaiserzeit lebt das Sika-Wild auf österreichischem Grund und Boden. Im Juni sorgte die EU dann mit der plötzlichen Einstufung der Tiere als bioinvasive Art für Empörung unter den Sika-Haltern, am 7. August trat die Listung dann in Kraft. Die Folge: Das Wild soll binnen weniger Monate – und zwar bis August 2027 – gänzlich ausgerottet werden.
Hunderte Betriebe halten in Österreich Sika-Wild – und würden durch die Massentötung vor dem Nichts stehen. Der dadurch entstehende Schaden: 16 Millionen Euro!
Wir setzen uns für Rechtssicherheit für die betroffenen Familienbetriebe, für regionale Wertschöpfung und für den Erhalt dieses wichtigen Betriebszweigs ein.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig
Bild: APA/GEORG HOCHMUTH
Und warum das Ganze? Die EU stufte Sika-Wild als gefährlich für den Rothirsch ein. So könnte das aus Asien stammende Wild aus den Gehegen entkommen und sich mit dem Rotwild paaren. Dadurch könnte eine hybride Art entstehen. Tatsächlich ist in Österreich aber kein einziger dokumentierter Fall bekannt, in dem Sika-Hirsche das Rotwild ernsthaft bedroht hätten.
Für Österreich war daher schnell klar: Die Tötung der Wildart muss verhindert werden! Das Landwirtschaftsministerium bereitete daher zusammen mit dem Verband der Wildtierhalter, der Landwirtschaftskammer Österreich und den zuständigen Bundesländern einen Ausnahmeantrag vor.
Nach einem Aufruf meldeten sich 203 Betriebe, die von der Regelung betroffen sind – der Ausnahmeantrag soll diesen Betrieben eine weitere Haltung ihrer Tiere ermöglichen.
Entscheidung bis Ende des Jahres erwartet
Jetzt liegt der Ball jedenfalls wieder bei der EU: Die Verordnung sieht für entsprechende Zulassungsanträge grundsätzlich eine Entscheidung innerhalb von 60 Tagen vor. Die Frist kann allerdings unter bestimmten Bedingungen unterbrochen oder verlängert werden. Das Landwirtschaftsministerium rechnet daher mit einer Entscheidung bis Endes dieses Jahres.
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