Am heutigen Donnerstag, 1. Oktober, ist die Paketsteuer in Kraft getreten, die viele Online-Bestellungen verteuert. Pro Paket oder Bestellung sind 2,40 Euro zusätzlich fällig – die Steuer selbst beträgt zwei Euro, hinzu kommt die Umsatzsteuer. Die Handelsbranche erwartet Umsatzrückgänge.
Die Unternehmen haben bereits angekündigt, die Mehrkosten an die Kundinnen und Kunden weiterzureichen. Betroffen sind 16 große Online-Händler und Online-Marktplätze, die Pakete an Endverbraucherinnen und Endverbraucher schicken, sowie 4000 österreichische Betriebe, die ihre Waren über große Online-Marktplätze verkaufen. Darunter sind zum Beispiel AliExpress, Shein, Amazon und die Shop-Apotheke. Die Online-Handelsplattform shöpping liegt unter der 100-Millionen-Euro-Umsatzschwelle und positioniert sich nun als „paketsteuerfreie Alternative“.
Versandhändler können sich entscheiden, ob sie die Steuer pro Paket oder pro Bestellung berechnen und abführen. Wenn der Händler sich für eine Paketsteuer-Berechnung pro Bestellung entscheidet, muss eine Kundin oder ein Kunde zum Beispiel für eine Bestellung mit drei Paketen nur einmal die Abgabe von 2,40 Euro zahlen. Amazon und Otto Österreich berechnen die Paketsteuer pro Bestellung. Amazon verschickte Freitagfrüh eine Nachricht an seine Kundinnen und Kunden: „Ab 1. Oktober 2026 siehst du sie bei Lieferung nach Österreich als eigene Position an der Kasse mit 2,40 € (inkl. USt.), bevor du die Bestellung abschließt“, hieß es in der E-Mail. Die Paketsteuer falle einmal pro Bestellung an, unabhängig davon, wie viele Artikel man bestelle oder in wie vielen Paketen die Bestellung ankomme.
Bei Rücksendungen bleibt die Steuerpflicht bestehen. Otto Österreich und Zalando wollen bei vollständigen, zeitnahen Retouren den Kundinnen und Kunden die Paketsteuer aber zurückerstatten, hieß es.
Das Finanzministerium geht von einem Paketsteueraufkommen von 280 Millionen Euro pro Jahr aus. Dies soll die Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel ab dem 1. Juli zum Teil gegenfinanzieren. Mehrere Unternehmen haben angekündigt, rechtliche Schritte gegen die Paketsteuer einzuleiten. Der Handelsverband überlegt, eine Binnenmarktbeschwerde bei der EU-Kommission einzureichen, um in weiterer Folge ein Vertragsverletzungsverfahren zu erreichen. Seit Anfang Juli wird zudem ein EU-Pauschalzoll in Höhe von drei Euro für Artikel aus Drittstaaten und ab November eine EU-Handling-Fee von zwei Euro pro Artikel eingehoben.
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