Freispruch im Zweifel

Prügelei mit Einsatz von Gürtel und Pfefferspray

Vorarlberg
30.09.2026 05:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

„Beide waren geil auf den Kampf.“ Der Satz eines Zeugen brachte auf den Punkt, was sich vor dem Landesgericht Feldkirch nur schwer entwirren ließ. Denn wer bei der Auseinandersetzung im Juni in Hard Täter und wer Opfer war, darüber gingen die Schilderungen im Prozess weit auseinander.

„Ich bekenne mich in keiner Weise schuldig“, erklärt der 45-jährige Erstangeklagte lautstark. Mit fuchtelnden Händen beteuert er seine Unschuld, Richterin Sabrina Tagwercher muss ihn mehrmals zur Ruhe ermahnen. Laut Anklage soll er einen türkischen Landsmann und dessen vierjährige Tochter im Juni auf einem Parkplatz in Hard bedroht und bei der folgenden Auseinandersetzung unter anderem mit einem Gürtel geschlagen haben. Seine beiden Söhne sollen den Kontrahenten zudem in den Schwitzkasten genommen und ebenfalls geschlagen haben – auch sie sitzen auf der Anklagebank. Alle drei bekennen sich nicht schuldig.

Genau umgekehrt sei es gewesen, so der 45-jährige Hauptangeklagte im Prozess. Sein Gegenüber habe den Gürtel gezogen und zugeschlagen. Nachdem er ihm diesen abgenommen habe, sei Pfefferspray zum Einsatz gekommen. Auch die beiden Söhne bestreiten die Vorwürfe. Sie seien erst durch Dritte verständigt worden und dann zu Fuß zum Parkplatz gerannt, um die Situation zu beruhigen.

Aussage des Opfers wirft Fragen auf
Die Aussage des mutmaßlichen Opfers wirft ebenfalls Fragen auf. Der Mann sagt, er habe Angst gehabt – ist aber nicht nach Hause gefahren. Er habe den 45-Jährigen aufgefordert, sich zu entfernen – und ist gleichzeitig selbst auf ihn zugegangen. Den Gürtel habe er aus Angst gezogen, schließlich hätten mehrere Männer auf ihn eingeschlagen. Auslöser für den Streit soll eine „alte Geschichte“ in Lustenau gewesen sein. Am Ende bleibt ein Knäuel von Widersprüchen. Die Drohungen sind für das Gericht nicht eindeutig nachweisbar, auch beim mutmaßlichen Opfer erkennt Tagwercher Aggression. Die Konsequenz: Freisprüche im Zweifel für alle drei Angeklagten. Staatsanwalt Christoph Stadler gibt keine Erklärung ab. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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