Landesförderung

So kommen Sie zum Heizkostenzuschuss

Vorarlberg
29.09.2026 19:25
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Ab 19. Oktober kann der Heizkostenzuschuss des Landes Vorarlberg für die Heizperiode 2026/27 bei der jeweiligen Wohngemeinde beantragt werden. Der einmalige Zuschuss beträgt bis zu 250 Euro pro Haushalt.

Im vergangenen Winter haben in Vorarlberg 10.809 Haushalte einen Heizkostenzuschuss erhalten, darunter 2104 Haushalte, die von der Sozialhilfe leben. Über den Anspruch entscheiden zwei Faktoren, nämlich Einkommen und Haushaltsgröße: Für eine alleinlebende Person liegt die Einkommensgrenze bei 1480 Euro netto monatlich, für einen Haushalt mit zwei Personen bei 2020 Euro. Bei drei Personen beträgt sie 2480 Euro, bei vier Personen 2875 Euro und bei fünf Personen 3325 Euro. Für jede weitere Person erhöht sich die Grenze um 400 Euro.

Auch wer mehr verdient, kann Geld bekommen
Aber auch wer ein Einkommen knapp über der jeweiligen Grenze hat, kann einen Zuschuss erhalten, allerdings einen geringeren: Der Betrag, um den das Haushaltseinkommen die Grenze überschreitet, wird von den 250 Euro abgezogen. Das gilt bis zu einer Überschreitung um 200 Euro, der niedrigste mögliche Zuschuss beträgt also 50 Euro.

Was man sonst noch wissen sollte
Wichtig: Für die Berechnung zählt allein das Einkommen, Vermögen bleibt unberücksichtigt. Unterhaltsleistende können pro Unterhaltsempfänger 220 Euro vom Einkommen abziehen. Wer laufend Sozialhilfe bezieht, muss keinen Antrag stellen, sondern erhält einen Zuschuss von 180 Euro gleich direkt über die zuständige Bezirkshauptmannschaft.

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