Der Vorschlag der EU-Kommission zum nächsten mehrjährigen Unionsbudget hat unter den Nettozahlern, zu denen auch Österreich zählt, große Unruhe ausgelöst. Der Haushaltsrahmen soll von 1,216 Billionen Euro auf rund zwei Billionen Euro steigen. Bundeskanzler Christian Stocker (ÖVP) und fünf verbündete Regierungschefs drohen bei den Finanzverhandlungen nun mit einem Veto.
Dies geht aus einem Schreiben an den irischen Ratsvorsitz hervor. Darin ist unter anderem zu lesen: „Nahezu jeder EU-Mitgliedsstaat unternimmt schmerzhafte Anstrengungen, um seine öffentlichen Finanzen zu konsolidieren. Ohne solide öffentliche Finanzen wird es keine europäische Souveränität geben.“ Die unterzeichnenden Regierungschefs – neben Österreich jene aus Deutschland, Schweden, Finnland, den Niederlanden und Dänemark – vertreten alle sogenannten Nettozahler. Darunter versteht man Länder, die mehr ins EU-Budget einzahlen als an Rückflüssen zurückzubekommen.
Budgetvorschlag „nicht realistisch, nicht zeitgemäß“
Sie betonen in dem Brief vom 28. September, dass sie keine Kürzung des siebenjährigen EU-Finanzrahmens (MFR) ab 2028 im Vergleich zum bestehenden MFR wollen. „Aber wir müssen auch realistisch sein“, heißt es weiter. Die von der EU-Kommission vorgeschlagene nominale Aufstockung um rund 60 Prozent sei „schlichtweg nicht realistisch, weder wirtschaftlich noch politisch“. Es wird darauf verwiesen, dass es in vielen EU-Ländern bereits jetzt ernsthafte Sorgen wegen der hohen Schulden in den nationalen Haushalten gebe. „Eine Aufstockung des Personalbestands in den EU-Institutionen zu einer Zeit, in der wir in unseren eigenen Verwaltungen Personal abbauen, ist ebenfalls nicht zeitgemäß“, heißt es zudem.
Die irische Präsidentschaft wird deshalb dringend aufgefordert, einen „um mehrere Hundert Milliarden Euro“ reduzierten Ansatz vorzulegen, über den auf dem EU-Gipfel im Oktober geredet werden soll. Der Brief unterstreicht die harte Haltung, die die sechs Staaten in der Finanzdiskussion verabredet haben: „Wenn das irische Verhandlungspapier als Grundlage für weitere Gespräche dienen soll, muss darin ein Gesamtvolumen festgelegt werden, das realistisch gesehen von denjenigen finanziert werden kann, die die Hauptlast tragen. Diese Frage darf nicht aufgeschoben werden.“
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