Bildungsdirektion hat ein sechsjähriges Mädchen aus medizinischen Gründen für 12 Monate vom Schulbesuch befreit. Sie darf zwar ihren Kindergartenplatz behalten, doch ihre Eltern müssen nun viel mehr dafür bezahlen.
Ein gutartiger Gehirntumor hat Miriam stark mitgenommen. Das Kind ist nicht geistig behindert, doch ihre Bewegungen ähneln eher einer Drei- und nicht einer Sechsjährigen, erzählt ihre Mutter. Aufgrund ihres Alters wäre das Mädchen nun schulpflichtig, doch die Wiener Bildungsdirektion hat sie aus medizinischen Gründen vom Schulunterricht befreit.
Das gilt zunächst für 12 Monate, damit – so die Hoffnung – durch die Therapien eine Besserung eintritt. Miriam darf zwar ihren Kindergartenplatz behalten, doch die MA 10 hat die Förderung für diesen Platz eingestellt. Dadurch kostet er satt bisher 170 Euro mehr als das Doppelte.
Ich muss ohnehin alle Behandlungen meiner Tochter privat bezahlen. Und jetzt wurde auch das noch viel teurer.
Die Mutter von Miriam
„Ich muss ohnehin alle Behandlungen meiner Tochter privat bezahlen. Und jetzt wurde auch das noch viel teurer“, so die berufstätige Mama. „Da schulpflichtige Kinder nicht in der Zuständigkeit der Stadt liegen, ist eine Förderung der MA 10 leider nicht möglich“, so ein Sprecher von Bildungsstadträtin Bettina Emmerling (Neos). Einen gesetzlichen Ermessensspielraum sieht die Behörde nicht.
Wir sprechen uns daher dafür aus, die kinderrechtlichen Ansprüche konsequent anzuwenden und individuelle, bedarfsgerechte Lösungen zu ermöglichen.
Kinder- und Jugendanwaltschaft Wien
Anders die Jugendanwaltschaft. Sie ortet aufgrund der UN-Kinderrechtskonvention und der Bundesverfassung sehr wohl Handlungsbedarf. Im konkreten Fall handle es sich „nicht um eine Ausnahme, sondern um die Umsetzung eines bestehenden kinderrechtlichen Anspruchs“, heißt es.
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