Eine Burgenländerin erfuhr erst durch einen Brief des Notars, dass ihre schwer krebskranke Mutter verstorben war. Bis heute kennt sie deren letzte Ruhestätte nicht. Nun kritisiert sie eine Regelung im Bestattungsrecht, die Angehörigen im schlimmsten Fall den letzten Abschied verwehren kann.
Es ist ein Schicksal, das sprachlos macht. Bis zuletzt kümmerte sich eine Burgenländerin um ihre schwer krebskranke Mutter, besuchte sie regelmäßig und organisierte für sie einen Platz in einem Palliativzentrum Wien. Als die Frau am 28. Mai starb, sagte ihrer Tochter niemand etwas.
Sie konnte ihre Mutter nicht mehr sehen, ihre Hand nicht mehr halten und ihr kein letztes Lebewohl sagen. Von ihrem Tod erfuhr sie erst durch einen Brief des Notars. „Ich wusste nicht einmal, dass meine Mama gestorben ist“, erzählt die Frau, deren Name der Redaktion bekannt ist. Der Schock traf sie mit voller Wucht.
Broken-Heart-Syndrom und Intensivstation
Die Burgenländerin erlitt ein Broken-Heart-Syndrom (Anmerkung: eine akute Funktionsstörung des Herzmuskels, ausgelöst durch extremen emotionalen oder körperlichen Stress), musste drei Tage auf der Intensivstation behandelt werden und verließ letztendlich gegen den Rat der Ärzte die Klinik. Sie wollte zu ihrer Familie, wollte Antworten und endlich erfahren, was geschehen war. Die seelischen Folgen trägt sie bis heute. Noch immer ist die Frau in psychologischer Betreuung.
Ist die Urne auf einem Naturfriedhof?
Doch eine Antwort fehlt: Wo ist die Asche ihre Mutter? Vom Bestattungsunternehmen habe sie lediglich erfahren, dass die Urne ihrem Stiefvater übergeben worden sei. Später soll es geheißen haben, die Mutter sei in einem Naturfriedhof beigesetzt worden. Doch wo sich die letzte Ruhestätte tatsächlich befindet, weiß die Tochter nicht.
Auch Sohn will sich von seiner Oma verabschieden
Besonders bitter sei das für ihren Sohn. „Immer wieder fragt er, warum wir nicht zur Oma gehen können. Eine Kerze anzünden, Blumen niederlegen oder einfach ein paar Minuten bei ihr sein.“ Was für andere Hinterbliebene selbstverständlich sei, bleibe ihnen verwehrt. Dabei hatte die Tochter nach eigenen Angaben bis zuletzt Kontakt zur Mutter. In deren letzten Lebenstagen soll die schwer krebskranke Frau, die unter Sauerstoffmangel litt und zunehmend verwirrt war, erzählt haben, im Palliativzentrum schlecht behandelt zu werden.
Niemand sollte erleben müssen, dass die eigene Mutter irgendwo begraben liegt und man nicht einmal weiß, wo.
Die verzweifelte Burgenländerin
Familie gibt Burgenländerin die Schuld am Tod der Mutter
„Die Familie glaubte ihr und machte mich für den Tod verantwortlich“, erzählt die Frau. Ein Vorwurf, der sie bis heute tief trifft. Seither versucht die Burgenländerin mit ihrem Stiefvater und ihren Geschwistern ins Gespräch zu kommen. Sie wolle keinen neuen Streit. „Ich möchte, dass wir miteinander reden.“ Vor allem aber möchte sie endlich erfahren, wo ihre Mutter ihre letzte Ruhe fand. Besonders fassungslos macht sie, dass all das rechtlich offenbar möglich ist.
Dass eine Urne mit behördlicher Bewilligung auch außerhalb eines Friedhofs beigesetzt oder privat verwahrt werden kann, empfindet sie grundsätzlich nicht als Problem. Sehr wohl aber, dass damit Angehörigen im schlimmsten Fall jeder Abschied verwehrt werden kann. „Das Bestattungsrecht darf nicht als Waffe benutzt werden.“ Sie fordert deshalb ein Recht auf Abschied. „Niemand sollte erleben müssen, dass die eigene Mutter irgendwo begraben liegt und man nicht einmal weiß, wo.“
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