Während das Verfahren, besonders rund um falsche Beweisaussagen zum Laptop des verstorbenen Sektionschefs Pilnacek, im Juni in Diversionen für zwei Frauen endet, setzt es bei der Neudurchführung im Wiener Landl nun nicht rechtskräftige Schuldsprüche. Und es kam noch ein weiterer Strafantrag gegen die Pilnacek-Vertraute Karin Wurm dazu.
Bereits zum zweiten Mal müssen Karin Wurm und ihre ehemalige Mitbewohnerin im Wiener Landesgericht auf der Anklagebank Platz nehmen. „Leider sah es das Oberlandesgericht Wien so, dass 180 Sozialstunden nicht angemessen sind für eine Falschaussage“, sagt die Verteidigerin der erstangeklagten Anna P. Denn es geht erneut um den Verbleib des Laptops des verstorbenen Sektionschefs Christian Pilnacek.
Diversionen aufgehoben und neuer Strafantrag
Am 1. Juni endete ein Prozess gegen die zwei Vertrauten des hochrangigen Beamten wegen falscher Beweisaussage mit zwei Diversionen – die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft legte Beschwerde ein, das OLG gab der aus generalpräventiven Gründen statt. Also wird der Prozess nun wiederholt. Doch mit einigen Neuerungen: Gegen Karin Wurm wurde ein Strafantrag von der Staatsanwaltschaft St. Pölten einbezogen. Auch dabei geht es um falsche Beweisaussage.
Auch letzter Kontakt mit Pilnacek Thema
Der Pilnacek-Vertrauten wird nun nicht nur vorgeworfen, in Bezug auf den Verbleib des berüchtigten Laptops nicht die Wahrheit gesagt zu haben, sondern unter anderem auch, was den Kontakt zum damals suspendierten Justiz-Sektionschef angeht. So habe sie einmal gesagt, sie hätten fast stündlich Kontakt. Ein anderes Mal meinte sie, er habe ihr nicht mehr geantwortet. Auch zerpflückte die Staatsanwaltschaft jedes Wort über das letzte Gespräch mit Christian Pilnacek. Wurms Anwalt Volkert Sackmann ist empört: „Das ist sehr an den Haaren herbeigezogen, was da vorgeworfen wird.“
Ich hab‘ damals Dinge gemacht in meiner psychischen und emotionalen Ausnahmesituation, die ich heute nicht mehr machen würde.
Anna P. bekennt sich schuldig
Anna P. macht im Landl den Anfang: vollumfänglich schuldig, was die falsche Beweisaussage, die dauernde Sachentziehung und den betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch angeht – genau, wie beim ersten Mal. „Ich hab‘ damals Dinge gemacht in meiner psychischen und emotionalen Ausnahmesituation, die ich heute nicht mehr machen würde“, sagt sie.
„Ganze Zukunft war auf dem Laptop“
Auch Karin Wurm übernimmt die Verantwortung, was die Vorwürfe rund um den Laptop betrifft. „Ich wurde vom zweithöchsten Mann im Staat angehalten, nicht mit Medien oder der Polizei zu reden. Da war ich eingeschüchtert“, meint die Zweitangeklagte. Dass sie das Gerät nicht gleich herausgegeben hatte, erklärt sie außerdem: „Da war meine ganze Zukunft auf dem Laptop.“ Gemeint sind unter anderem Geschäftsverträge und Dokumente betreffend eines Hauskaufs. Ihr wird auch dauernde Sachentziehung und betrügerischen Datenverarbeitungsmissbrauch vorgeworfen.
Dieses Mal nicht rechtskräftige Schuldsprüche
Der zweite Prozess endet für die zwei Frauen nicht so glimpflich: Es gibt Schuldsprüche, wenn auch etwas abgeändert, als in den Strafanträgen steht. Karin Wurm wird wegen drei falschen Beweisaussagen betreffend des Laptops und zwei Telefonaten nach Pilnacek's Tod und wegen dauernder Sachentziehung verurteilt. Es setzt 14 Monate bedingte Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Ihre ehemalige Mitbewohnerin Anna P. fasst fünf Monate bedingt aus. Sie wird wegen einer falschen Beweisaussage verurteilt. Die dauernde Sachentziehung ist in ihrem Fall bereits verjährt – das Verfahren wurde zu spät eingeleitet. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.
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