In Causa Laptop

OLG Wien kippt Diversion für Pilnacek-Vertraute

Gericht
03.07.2026 17:14

Der früheren Vertrauten des verstorbenen Sektionschefs Christian Pilnacek sowie ihrer ehemaligen Mitbewohnerin Anna P. droht juristisches Ungemach. Denn das Oberlandesgericht Wien hat nun die Diversion der beiden in der Causa Laptop (Vorwurf der Falschaussage) gekippt. 

Gegenstand dieses Verfahrens ist der Verdacht, Karin Wurm und Anna P. hätten im Ermittlungsverfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft jeweils als Zeuginnen bei ihrer förmlichen Vernehmung zur Sache rund um den Verbleib des Laptops des verstorbenen Spitzenbeamten falsch ausgesagt, wie das OLG Wien am Freitag mitteilte.

So gab Anna P., damals Mitarbeiterin von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP), im Mai 2024 an, nicht mehr zu wissen, wann sie den Laptop des im Oktober 2023 verstorbenen Justiz-Sektionschefs zuletzt gesehen habe. Wurm sagte Ermittlern, sie habe den Laptop gesucht, aber nicht gefunden.

OLG kippte Diversion, Prozess geht weiter
Das Erstgericht hatte das Verfahren bei beiden Angeklagten mit der Auflage der Erbringung gemeinnütziger Leistungen im Ausmaß von je 180 Stunden sowie einer Zahlung von Pauschalkosten vorläufig eingestellt – sprich diversionell erledigt. Die WKStA hatte gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt, welcher das OLG Wien nun Recht gab. 

In seiner Begründung verwies das Gericht darauf, dass „die Strafrechtspflege im höchsten Maße auf die Richtigkeit und Vollständigkeit von Zeugenaussagen angewiesen“ sei. Wenn bei falschen Aussagen anstatt mit Urteil lediglich mit Diversion vorgegangen werde, entstehe in der Bevölkerung der Eindruck der Bagatellisierung, was den Beweiswert wahrheitsgemäßer Aussagen generell wesentlich infrage stelle.

Dies gelte „gerade auch in einer Konstellation, in der durch die falschen Beweisaussagen signifikante Verwirrung rund um den Verbleib des Laptops des auch durch intensive Medienberichterstattung in der Öffentlichkeit stehenden Mag. Pilnacek gestiftet und in weiterer Folge erheblicher Aufwand für die Strafverfolgungsbehörden bewirkt wurde.“, es bedürfe daher „einer spürbaren staatlichen Reaktion, um der Allgemeinheit zu vermitteln, dass solche Delikte mit angemessener Härte verfolgt werden.“

Damit muss das Verfahren gegen die beiden Frauen fortgesetzt werden. Der Laptop des verstorbenen Christian Pilnacek hatte nach seinem Ableben eine teils abenteuerliche Reise angetreten, die schließlich bei der WKStA endete, nachdem er an den Leiter der Untersuchungskommission, Martin Kreutner, übergeben worden war. 

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