Ärger auf Reisen

Wenn aus dem Traumurlaub ein Albtraum wird

Burgenland
21.09.2026 09:00

Sommer und Ferien sind vorbei. Doch nicht jeder fand Erholung, wie Beschwerden bei der Arbeiterkammer Burgenland belegen.

So hatte ein Nordburgenländer eine besonders unangenehme Rückreise vom Urlaub. Die Zwischenlandung in Madrid erfolgte mit fünf Stunden Verspätung. Die Folgen: Der Anschlussflug war weg. Von der für die Verspätung verantwortliche Fluglinie kam kaum Unterstützung. Er musste selbst den Weiterflug organisieren und auch bezahlen. Hinzu kam einer unfreiwillige Nächtigung im Hotel in Flughafennähe. „In solchen Fällen sieht die Fluggastrechte-Verordnung Entschädigungsleistungen vor, die Fluglinie wäre auch zu Betreuungsleistungen vor Ort verpflichtet gewesen“, erklärt Konsumentenschutzexperte Christian Koisser.

Schon bei der Anreise gibt es mitunter Ärger (Symbolfoto).
Schon bei der Anreise gibt es mitunter Ärger (Symbolfoto).(Bild: Andreas Tröster)

Welches die größten Urlaubsaufreger 2026 waren, zeigt eine aktuelle Analyse vom VKI für die Arbeiterkammer. Ganz oben auf der „Ärgerliste“ stehen Flugreisen, davon mehr als zwei Drittel der Anfragen zu geänderte Flugzeiten oder Fluglinien. Beschwerden über Unterkünfte rangieren auf Platz zwei. Die Palette reichte von Schimmel und Ungeziefer bis hin zu einem fehlenden Meerblick. Probleme mit Buchungsportalen werden ebenfalls genannt.

Zitat Icon

Egal, welche Probleme es gab. Fest steht, Reisende haben Rechte! Also nicht abwimmeln lassen und die Rechte unbedingt einfordern.

Arbeiterkammer-Experte Christian Koisser

Um beim nächsten Mal darauf vorbereitet zu sein, gibt Koisser wichtige Tipps:

  • Offene Ansprüche: Nach der Rückkehr geltend machen, am besten mit E-Mail oder eingeschriebenem Brief. Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter der Ansprechpartner. Bei Flügen – etwa wegen Annullierungen, Überbuchungen oder Verspätungen – an die Fluglinie wenden.
  • Nicht mit Gutscheinen abwimmeln lassen: Eine Preisminderung ist vom Reiseveranstalter in bar zu leisten. Auch Ausgleichsleistungen nach der Fluggastrechte-Verordnung müssen ausbezahlt werden.
  • Was gibt’s zurück? Orientierung bei Pauschalreisen gibt die Frankfurter Tabelle.
  • Entgangene Urlaubsfreude: Auch hierfür kann Schadenersatz bestehen. Dabei muss den Reiseveranstalter oder seine Partner, zum Beispiel Fluglinie oder Hotel, ein Verschulden treffen. Ein Beispiel: Durchfallerkrankung durch ein verdorbenes Buffet. Es hängt aber immer vom Einzelfall ab!

Schäden und Mängel genau dokumentieren
Für den nächsten Urlaub rät Koisser noch etwas: „Schäden schon vor Ort beanstanden und Mängel immer mit Foto oder Video dokumentieren. Dies gilt auch bei der Übernahme eines Mietautos.“ Den Zustand des Wagens bei der Übernahme und Rückgabe mit Fotos dokumentieren. Dann sollte einer schönen Reise nichts im Wege stehen, so der AK-Experte.

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