Jahrelang leistete eine Service-Mitarbeiterin mehr Arbeitsstunden als vereinbart – bezahlt wurden sie jedoch nicht. Die Arbeiterkammer Kärnten schritt ein und erkämpfte für die Frau eine Nachzahlung von 2100 Euro.
Jahrelang arbeitete eine teilzeitbeschäftigte Service-Mitarbeiterin mehr Stunden als vertraglich vereinbart – für ihre zusätzlich geleisteten Arbeitsstunden wurde sie jedoch nicht entlohnt. Die Mitarbeiterin sprang für Kollegen ein und übernahm zusätzliche Schichten – so häuften sich eine Vielzahl an Mehrstunden an, welche sich jedoch am Gehaltszettel nicht widerspiegelten.
AK intervenierte und berechnete offene Ansprüche
„Die Arbeitszeiten wurden zwar im Betrieb korrekt erfasst, aber eine Vergütung der Mehrstunden samt gesetzlicher Zuschläge blieb jahrelang aus“, erklärt Wolfram Lechner, Referatsleiter Arbeitsrecht und Arbeitnehmerschutz in der AK Kärnten.
Lechner intervenierte daraufhin beim Arbeitgeber und berechnete die offenen Ansprüche – mit Erfolg: Die Service-Mitarbeiterin erhielt sämtliche ausstehenden Mehrstunden samt Zuschlägen nachbezahlt – insgesamt 2100 Euro.
AK rät Arbeitszeiten genau zu dokumentieren
„Niemand darf unbezahlt arbeiten. Wir stehen unseren Mitgliedern kostenlos zur Seite, um ihre Rechte durchzusetzen!“, betont AK-Präsident Günther Goach. Der Präsident rät allen Beschäftigten, ihre Arbeitszeiten genau zu dokumentieren und sich bei Unklarheiten an die Arbeiterkammer zu wenden.
„Gerade in Branchen mit flexiblen Arbeitszeiten kommt es immer wieder vor, dass Mehr- und Überstunden nicht korrekt abgegolten werden. Unser digitaler Zeitspeicher ist zudem ein gutes Dokumentationstool und kann als wertvolle Argumentationshilfe dienen.“
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