Eine unerwartete Rechnung nach einem Krankenhausaufenthalt sorgte bei einer Kärntnerin für einen Schock. Denn: Zuvor wird der Frau telefonisch von ihrem Versicherungsvertreter erklärt, dass „alles gedeckt“ sei. Arbeiterkammer warnt: Im Streitfall schützt nur eine schriftliche Bestätigung.
Doch nicht „alles gedeckt“ von der Versicherung– zu dieser unangenehmen Erkenntnis kam eine Kärntnerin. Zunächst scheint jedoch alles anders: Als die Frau ihren Versicherungsvertreter anruft, um sich über etwaige Kosten im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt zu informieren, wird ihr gesagt, dass für sie keine Kosten entstanden sind. Doch bereits kurze Zeit später erhält sie eine Zahlungsaufforderung über rund 500 Euro von eben jener Versicherung.
Daraufhin wendet sich die Kärntnerin an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer. Die Frau nahm an, dass die telefonische Auskunft verbindlich gewesen ist und war daher überzeugt davon, dass sie jene Rechnung zu Unrecht erhalten habe.
Dem ist jedoch nicht so, erklärt AK-Konsumentenschützerin Valentina Konatschnig: „Rechtlich betrachtet begründet die fehlende Information im Telefonat keinen Anspruch auf Erlass des Selbstbehalts. Dieser war beim Vertragsabschluss eindeutig vereinbart.“
Jenes Ereignis ist jedoch kein Einzelfall, weiß der Präsident der Arbeiterkammer, Günther Goach: „Viele Versicherte vertrauen auf mündliche Auskünfte und stehen am Ende vor Kosten, mit denen sie nicht gerechnet haben.“
Die Arbeiterkammer Kärnten rät daher, solche Informationen immer schriftlich einzuholen. Denn: Nur eine schriftliche Bestätigung sichert einen im Streitfall ab.
Nur schriftliche Bestätigungen (z.B. Gesprächsnotizen, E-Mails und Screenshots) schützen im Streitfall.
Selbstbehalte, Ausschlussgründe und Kostenbeteiligungen stehen immer im Vertrag.
Lieber einmal mehr nachhaken, bevor man sich auf eine Aussage verlässt und einen Vertrag unterzeichnet. Besonders bei Krankenhaus‑, Zahn‑ oder Spezialbehandlungen.
Im Fall der Kärntnerin wurde mithilfe der Arbeiterkammer eine kulante Lösung erreicht: Der zuständige Versicherer verzichtete auf den Selbstbehalt.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.