Arbeiterkammer warnt

Kärntnerin erlebt böses Erwachen mit Versicherung

Kärnten
26.08.2026 14:00

Eine unerwartete Rechnung nach einem Krankenhausaufenthalt sorgte bei einer Kärntnerin für einen Schock. Denn: Zuvor wird der Frau telefonisch von ihrem Versicherungsvertreter erklärt, dass „alles gedeckt“ sei. Arbeiterkammer warnt: Im Streitfall schützt nur eine schriftliche Bestätigung.

Doch nicht „alles gedeckt“ von der Versicherung– zu dieser unangenehmen Erkenntnis kam eine Kärntnerin. Zunächst scheint jedoch alles anders: Als die Frau ihren Versicherungsvertreter anruft, um sich über etwaige Kosten im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt zu informieren, wird ihr gesagt, dass für sie keine Kosten entstanden sind. Doch bereits kurze Zeit später erhält sie eine Zahlungsaufforderung über rund 500 Euro von eben jener Versicherung. 

Daraufhin wendet sich die Kärntnerin an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer. Die Frau nahm an, dass die telefonische Auskunft verbindlich gewesen ist und war daher überzeugt davon, dass sie jene Rechnung zu Unrecht erhalten habe.

Dem ist jedoch nicht so, erklärt AK-Konsumentenschützerin Valentina Konatschnig: „Rechtlich betrachtet begründet die fehlende Information im Telefonat keinen Anspruch auf Erlass des Selbstbehalts. Dieser war beim Vertragsabschluss eindeutig vereinbart.“

Jenes Ereignis ist jedoch kein Einzelfall, weiß der Präsident der Arbeiterkammer, Günther Goach: „Viele Versicherte vertrauen auf mündliche Auskünfte und stehen am Ende vor Kosten, mit denen sie nicht gerechnet haben.“

Die Arbeiterkammer Kärnten rät daher, solche Informationen immer schriftlich einzuholen. Denn: Nur eine schriftliche Bestätigung sichert einen im Streitfall ab. 

Versicherungen
Tipps der Arbeiterkammer Kärnten
  • Schriftliche Bestätigung einholen

Nur schriftliche Bestätigungen (z.B. Gesprächsnotizen, E-Mails und Screenshots) schützen im Streitfall. 

  • Vertrag genau prüfen

Selbstbehalte, Ausschlussgründe und Kostenbeteiligungen stehen immer im Vertrag.

  • Bei Unklarheiten nachfragen

Lieber einmal mehr nachhaken, bevor man sich auf eine Aussage verlässt und einen Vertrag unterzeichnet. Besonders bei Krankenhaus‑, Zahn‑ oder Spezialbehandlungen.

Im Fall der Kärntnerin wurde mithilfe der Arbeiterkammer eine kulante Lösung erreicht: Der zuständige Versicherer verzichtete auf den Selbstbehalt.

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