Die Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften greifen beim Tierschutz härter durch. Im vergangenen Jahr wurden sieben Tierhalteverbote verhängt, deutlich mehr als noch im Jahr 2024.
Im Jahr 2025 haben die Bezirkshauptmannschaften in Vorarlberg strenger beim Tierschutz durchgegriffen. Insgesamt sieben Personen wurde die Haltung von Tieren behördlich untersagt. Das ist ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu 2024, als es landesweit nur einen einzigen Fall gab. Ein derartiges Verbot ist mit die schärfste Maßnahme, die eine Behörde verhängen kann.
Fokus auf den Bezirk Bregenz
Die meisten dieser Entscheidungen betrafen den Bezirk Bregenz. Dort allein wurden fünf der insgesamt sieben Verbote ausgesprochen. Die Maßnahmen trafen zwei landwirtschaftliche Betriebe sowie drei private Tierhalter, denen die Haltung von Hunden dauerhaft untersagt wurde.
Weniger Verwaltungsstrafen
Gleichzeitig ist die Zahl der rechtskräftigen Verwaltungsstrafverfahren nach dem Tierschutzgesetz gesunken. Während es im Jahr 2024 noch 21 solcher Verfahren gab, waren es 2025 nur 17 Fälle. Derartige Strafen werden verhängt, wenn Tiere etwa zu wenig Futter oder Wasser bekommen, schlecht gehalten werden oder eine nötige medizinische Behandlung unterlassen worden ist.
Kleinbauer im Bezirk Bregenz
Wichtig: Nicht jeder Fehler führt sofort zu einem generellen Tierhalteverbot. Ein solches wird erst bei sehr schweren oder wiederholten Verstößen gegen das Gesetz verhängt. So wurde im August ein dauerhaftes Verbot gegen einen Kleinbauern aus dem Bezirk Bregenz bekannt. Bei ihm waren über Jahre hinweg immer wieder Missstände in der Rinderhaltung festgestellt worden. Der Bauer ging dagegen in Berufung, doch das Landesverwaltungsgericht bestätigte die von der Bezirkshauptmannschaft verhängte Sanktion.
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