Studie zum Schulbeginn

Viel Bewegung auf Vorarlbergs Schulwegen

Vorarlberg
04.09.2026 15:00

Achtung Schulstart! Eine aktuelle Erhebung zeigt, dass der Großteil der Jungen und Mädchen im Ländle selbstständig und aus eigener Kraft zum Unterricht gelangt. Um diese gesunde Routine zu fördern, fordert der VCÖ bauliche Anpassungen sowie Temporeduktionen. Autofahrer sind zur Vorsicht angehalten.

Kurz vor dem Start des neuen Schuljahres präsentiert der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) durchaus interessante Zahlen: Gemäß der Studie des Mobilitätsministeriums "Aktive Mobilität 2026" bewältigen sechs von zehn der hiesigen Heranwachsenden ihren täglichen Weg in die Schule zu Fuß oder mit dem Fahrrad.

Konkret marschieren 47 Prozent jeden Tag, während 13 Prozent in die Pedale treten. Etwas seltener – mehrmals pro Woche – sind weitere 15 Prozent zu Fuß und 17 Prozent radelnd unterwegs. Diese Betätigung fördert die Gesundheit und schult das Verhalten im Straßenverkehr.

Infrastruktur als Basis
Damit die Jüngsten unfallfrei ankommen, pocht Expertin Klara Maria Schenk auf sichere Rahmenbedingungen. Gefordert werden unter anderem lückenlose Gehsteige, Tempo 30 in Siedlungen sowie übersichtliche Kreuzungsbereiche ohne ablenkende Werbetafeln.

Bezüglich der Zweiräder liegt das Ländle mit einem Anteil von 30 Prozent der täglich oder oft Radelnden deutlich über dem bundesweiten Schnitt von 21 Prozent. Ein gut ausgebautes Wegenetz sei laut den Fachleuten der beste Garant gegen Bewegungsmangel.

"Bicibusse" ja, Elterntaxis nein
Als besonders innovativ erweisen sich sogenannte "Bicibusse", bei denen Schülergruppen von Erwachsenen auf einer festgelegten Strecke eskortiert werden.

Abschließend richtet der Verkehrsclub einen dringenden Appell an alle Fahrzeuglenker: Da Kinder vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen sind, gilt es, mit erhöhter Vorsicht und angepasster Geschwindigkeit zu agieren. Erziehungsberechtigten wird zudem geraten, auf das Auto als Transportmittel zu verzichten, um dem Nachwuchs wichtige Lernprozesse nicht vorzuenthalten. Wer Gefahrenstellen entdeckt, soll diese umgehend an die zuständige Gemeinde melden.

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