Im Kontext des Krankheitsausbruchs im Vorarlberger Unterland läuft aktuell ein Verfahren am Landesgericht Feldkirch. Im Zuge dessen stellte sich heraus, dass der Kühlturm des Unternehmens mangels rechtlicher Bedingungen nicht begutachtet worden ist. Das Land bestätigte dies gegenüber dem ORF Vorarlberg.
Ersten Erkenntnissen zufolge soll der folgenschwere Legionellenausbruch im Jahr 2025 seinen Ursprung in einem Kühlturm der Wolfurter Verpackungsfirma Rattpack gefunden haben. Beim Auftakt der Verhandlung am 18. August (die „Krone" berichtete) gab der damals verantwortliche Mitarbeiter an, dass besagter Turm bei den amtlichen Rundgängen schlichtweg ignoriert worden war. Das Land verifizierte diese Aussagen nun auf Nachfrage des ORF Vorarlberg.
Verpflichtende Kontrolle alle zwei Jahre
Die offiziellen Überprüfungen bei Rattpack fanden wie vorgeschrieben in den Jahren 2022 sowie 2024 statt. Derartige Lokalaugenscheine sind für Anlagen dieser Größe alle zwei Jahre verpflichtend. Weil die Kontrolleure dabei jedoch streng nach Genehmigungsbescheid vorgehen und für den betroffenen Kühlturm keine derartigen Auflagen existierten, wurde dieser von der Behörde nicht besichtigt.
Regeln wurden nachgeschärft
Erst nach der Gesundheitskrise änderte sich diese rechtliche Praxis. Basierend auf den Untersuchungsergebnissen nach dem Epidemiegesetz verhängten die Zuständigen zusätzliche Auflagen gemäß der Gewerbeordnung 1994 für die Kühlanlage. Bei der bislang letzten behördlichen Visite im Juni 2026 wurde diese nun genau unter die Lupe genommen.
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