Der erste Entwurf des nationalen Wiederherstellungsplans an die Europäische Kommission setzt vor allem auf bestehende Maßnahmen zur Renaturierung in Österreich. Zusätzliche Maßnahmen machte Umweltminister Norbert Totschnig (ÖVP) vor allem von einer ausreichenden Finanzierung seitens der EU abhängig. Kritik kam umgehend sowohl von Umweltschutzorganisationen als auch dem politischen Mitbewerber.
Mit dem Wiederherstellungsplan will die EU von den Mitgliedsstaaten wissen, wie die Renaturierung geschädigter Ökosysteme bewerkstelligt werden soll. Betroffen sind in Österreich unter anderem Wälder, Flüsse und Auen, Moore, Agrarlandschaften, städtische Grünräume sowie Lebensräume geschützter Arten. Hier müssen bis 2030 auf mindestens 30 Prozent der betroffenen Flächen Wiederherstellungsmaßnahmen gesetzt werden, bis 2040 auf 60 Prozent und bis 2050 auf 90 Prozent.
Österreich beginnt „nicht bei null“
Der erste Entwurf des Wiederherstellungsplans baut demnach „auf einer Vielzahl konkreter, bereits etablierter Maßnahmen auf, deren Umsetzung auf Freiwilligkeit basiert“. In der Landwirtschaft sollen über das Agrarumweltprogramm ÖPUL unter anderem artenreiche Wiesen und Weiden, Bergmähder, Zwischenfrüchte sowie Hecken, Bäume und Blühstreifen gefördert werden.
Im Wald sind standortgerechte Mischbestände, Naturverjüngung sowie der Erhalt alter Bäume und von Totholz vorgesehen. Bei Flüssen und Auen sollen nicht mehr benötigte Querbauwerke entfernt, natürliche Gewässerfunktionen verbessert und ehemalige Überflutungsflächen wieder angebunden werden.
Diese Maßnahmen sollten auch einen Großteil der Ziele abdecken. Welche zusätzlichen Maßnahmen nötig sind, ist noch offen. Österreich beginne angesichts der Vorgaben aber „nicht bei null“, sagte der Minister. Die Investitionen in Land- und Forstwirtschaft sowie in die Wasserwirtschaft würden „seit Jahrzehnten“ einen wichtigen Beitrag für Umwelt- und Klimaschutz leisten.
Ohne Finanzierung funktioniert Umsetzung nicht
Zusätzliche Maßnahmen machte Totschnig aber ohnehin von zusätzlichen Mitteln seitens der EU abhängig. „Bis heute fehlen wesentliche Informationen zur Finanzierung von der EU-Kommission. Ohne eine entsprechende Finanzierung funktioniert die Umsetzung nicht“, unterstrich der Minister.
„Wer auf europäischer Ebene ambitionierte Ziele vorgibt, muss auch für deren Finanzierung sorgen. Einen Griff in die Taschen der Länder, Gemeinden und bäuerlichen Familienbetriebe darf es nicht geben“, unterstrich auch Landesrat Christian Gantner (ÖVP).
Stellungnahmen bis zum 15. Oktober
Der Entwurf wurde am Dienstag an die EU übermittelt. Bis zumindest 15. Oktober 2026 können Interessierte Stellungnahmen, Anregungen und Vorschläge einbringen. Der finale Plan wird bis September 2027 übermittelt.
Welle an Kritik: „Prinzip Hoffnung“, „Plan lückenhaft“
Per Aussendung nahm umgehend die Klubobfrau der Grünen, Leonore Gewessler, Stellung – und übte scharfe Kritik am Renaturierungsplan. „Statt klarer Maßnahmen oder verbindlicher Ziele setze die Bundesregierung erneut auf Unverbindlichkeit. Totschnig macht aus der Renaturierung ein Programm nach dem Prinzip Hoffnung. Aber Hochwasser, Hitze und Dürre warten nicht darauf, ob sich irgendwann irgendjemand zuständig fühlt. Wer unsere Flüsse, Wälder, Moore und Böden schützen will, muss sagen, was getan wird, bis wann und wer dafür zuständig ist. Genau das fehlt“, sagte Gewessler.
Salzburgs LH-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) stieß sich ebenfalls am Thema Finanzierung: „Wer soll das alles bezahlen? Es hätte einen vernünftigen und fachlich tragfähigen Kompromiss gegeben, der gemeinsam mit den Ländern erarbeitet wurde. Diesen wirft Minister Totschnig nun kurz vor Schluss über Bord und ignoriert die Mehrheiten der Bundesländer. Das Ergebnis dieser Parteipolitik ist fatal.“
Vom WWF Österreich hieß es, der Plan sei „lückenhaft und wenig ambitioniert“: „Der Entwurf bleibt deutlich hinter dem Anspruch eines ambitionierten Renaturierungsplans zurück. Die Bundesregierung muss daraus gemeinsam mit den Ländern rasch ein finanziell abgesichertes Umsetzungsprogramm machen“, sagt WWF-Experte Joschka Brangs. Der WWF fordert deutliche Nachschärfungen bei den geplanten Maßnahmen, Fristen und Budgets.
Greenpeace hatte bereits im Vorfeld konkretere Maßnahmen gefordert und kritisierte den ganzen Entstehungsprozess des Renaturierungsplans als „intransparent“: „Etwa müssen mindestens zehn Prozent der Landesfläche geschützt, der Flächenfraß gestoppt sowie eine Renaturierungsmilliarde für Gemeinden bereitgestellt werden.“
Die Landwirtschaftskammer kritisierte besonders die offene Finanzierung: „Trotz oder gerade wegen unserer Vorreiterrolle im Nachhaltigkeitsbereich sehen wir die EU-Renaturierungsverordnung, die uns die ehemalige Umweltministerin Leonore Gewessler eingebrockt hat, überaus kritisch. Die Finanzierung war damals wie heute völlig ungeklärt“, betont LK Österreich-Präsident Josef Moosbrugger.
Bauernbund erfreut über Freiwilligkeit
Der Bauernbund zeigte sich hingegen erfreut, dass Totschnig der Thematik mit seinem Entwurf und der Freiwilligkeit vieler Maßnahmen zumindest teilweise „die Giftzähne gezogen habe“: „Unsere Bäuerinnen und Bauern erbringen seit Generationen wichtige Leistungen für Artenvielfalt, Boden- und Wasserschutz, klimafitte Wälder und die Pflege unserer Kulturlandschaft. Viele der im Entwurf angeführten Maßnahmen werden über bewährte Programme bereits seit Jahrzehnten umgesetzt. Die entscheidende Botschaft lautet: Der Entwurf bringt keine einzige zusätzliche verpflichtende Maßnahme.“
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.