Fragwürdige Verlegung

Zellengenosse misshandelt: Haft für 16-Jährigen

Gericht
01.09.2026 14:09

Monatelang soll ein erst 16-jähriger Häftling seinen jüngeren Zellengenossen schwer misshandelt haben. Eine mehr als fragwürdige Entscheidung der Behörden: Nachdem der Bursche Anzeige erstattet hatte, wurde er in die Justizanstalt Wien-Münnichplatz verlegt – und mit ihm in dieselbe Zelle: Sein Peiniger. Für den setzt es jetzt zwei Jahre Gefängnis!

Erst in der Nacht auf Dienstag erschütterte eine unfassbare Gewalttat die Justizanstalt Klagenfurt. Einem 19-jährigen Häftling wurde dort die Kehle durchgeschnitten – der junge Mann starb. Im Wiener Landl verdeutlicht nun ein Prozess, wie es auch in anderen Jugendabteilungen hinter Gittern zugeht. Ein erst 16-Jähriger mit bereits vier Vorstrafen muss sich schwerwiegenden Vorwürfen stellen. 

Wegen Stromausfall in JA Eisenstadt
Acht Monate saß der Jugendliche zuletzt hinter Gittern. „Der Angeklagte und das Opfer teilten sich einen Haftraum in der Justizanstalt Eisenstadt“, so die Staatsanwältin. Dort wurden die zwei Burschen nach einem Stromausfall in der Justizanstalt Josefstadt hinverlegt. Und dort soll für den erst 15-jährigen Häftling eine Tortur begonnen haben. „Der Angeklagte hat das Opfer nahezu täglich misshandelt“, klagt die Staatsanwältin an. 

Vergewaltigt und Augenbraue abrasiert
Es sei zu Schlägen, zu Tritten, zu Drohungen gekommen. Im Verhandlungssaal werden Fotos von riesigen blauen Flecken auf den Armen des 15-Jährigen gezeigt. „Einmal packte er das Opfer, hielt es fest und rasierte ihm eine Augenbraue ab.“ Und letztlich kam es zur absoluten Eskalation: Mit einer Hartseife soll der ein Jahr ältere Staatenlose den Burschen vergewaltigt haben.

Zitat Icon

Es gibt so ein Gucklochspiel, dass alle am Hof spielen. Manche ziehen da voll durch.

Angeklagter erzählt, dass sich junge Insassen zum Spaß gegenseitig schlagen.

Vor dem Schöffensenat versucht der 16-Jährige die Geschichte nun umzudrehen. „Am Anfang lief es gut. Dann hat er versucht mich rumzukommandieren“, meint der Angeklagte. Er berichtet von Diskussionen über das Fernsehprogramm und dass das Opfer aufmüpfig wurde. „Er hat sich gefühlt, weil er ein paar Zigaretten besorgt hat. Er dachte, er wäre jetzt der Oberchecker.“

Straftat
Vergewaltigung und mehr (Jugendstrafrecht)
Strafrahmen
bis zu fünf Jahre Haft
Urteil
Zwei Jahre Haft
rechtskräftig

Auf Nachfrage des vorsitzenden Richters muss der Staatenlose aber zugeben: „Er ist klein und schmal. Man hat Mitleid mit ihm, wenn man ihn sieht.“ Die blauen Flecken? „Es gibt so ein Gucklochspiel, dass alle am Hof spielen“, erklärt der vorbestrafte 16-Jährige, der ja einiges an Häfenerfahrung hat. Dabei würden sich Insassen gegenseitig schlagen – „Manche ziehen da voll durch.“

Nach Anzeige wieder zusammen verlegt!
Ein unfassbares Detail, das im Prozess ans Licht kommt: Am 30. September 2025 zeigte der 15-Jährige die Vorfälle an und wurde in die Justizanstalt Wien-Münnichplatz verlegt. Zusammen mit seinem Peiniger – und wieder in dieselbe Zelle!

Der Jugendliche wird dieses Mal wegen unter anderem Vergewaltigung zu zwei Jahren Haft verurteilt. Sechs Monate, die bedingt nachgesehen wurden, werden widerrufen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Es bleibt nur zu hoffen, dass bei der nächsten Zellenzuteilung mitgedacht wird.

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