Steirer eingewiesen

Sprengstoff gefunden: „Nur Recherche für ein Buch“

Steiermark
01.09.2026 07:06

Bei einer Hausdurchsuchung im Mürztal fand die Polizei hochexplosives Material. Der Besitzer (32) machte dazu sehr bizarre Angaben, spricht von Kunstfreiheit. In Graz wurde er jetzt (nicht rechtskräftig) eingewiesen. Dagegen hat er gleich protestiert.

Polizeiposten abhören, Leitfaden der Pyrotechnik, eisenverstärkte Türen, Briefbomben, Bunkerbau, Sprengstoff-Schutzwesten, Geschossherstellung, Schwefelsäure, Fernzünder – und das ist nur ein kleiner Auszug der handschriftlichen Aufzeichnungen eines Steirers. Er landete vor Gericht, weil ihm im März dieses Jahres beim Aussteigen aus einem Taxi eine Pistole aus der Hose gefallen war.

„Ich werde bedroht und brauchte die Waffe als Schutz“, sagte er. Wer ihn bedroht, könne er nicht sagen, ohne sich in Gefahr zu begeben. Die Polizei nahm ihn fest, bei einer Hausdurchsuchung im Mürztal wurde neben diesen bizarren Notizen auch explosives Material zum Bombenbau gefunden. Die Staatsanwaltschaft ging von einem geplanten Anschlag aus.

Zitat Icon

Ich habe keine terroristischen Taten vorgehabt. Es ging um die Recherche für ein militärisches Werk über moderne Kriegsführung.

Der Betroffene

„Kunstfreiheit“
Schon Ende Juli stand der Steirer das erste Mal wegen Vorbereitung eines Verbrechens durch Sprengmittel vor Gericht. Damals wie heute erklärte er, dass alles nur Recherche für ein Buch über moderne Kriegsführung sei, das er schreiben werde. Kunstfreiheit nannte er seine Notizen, an denen zwei „hochrangige“ Freunde mitschrieben, die er aber auch nicht nennen könne.

„Ich bin zwar kein Grafologe, aber für mich ist das immer die gleiche Schrift“, warf der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl ein. Er empfahl schon im ersten Prozess eine vorläufige Unterbringung wegen einer schwerwiegenden nachhaltigen psychischen Störung und der Gefahr neuerlicher Straftaten.

Das Schöffengericht (Vorsitz: Kornelia Philipp) entschied am Montag über den neuen Unterbringungsantrag der Staatsanwaltschaft. Und heraus kam nach kurzer Beratung: Unzurechnungsfähigkeit und Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum aufgrund einer Schizophrenie oder einer wahnhaften Störung des Steirers. „Eine endgültige Diagnose war noch nicht möglich“, erklärte der Gutachter. Es bedarf noch weiterer Abklärungen.

Der 32-Jährige berief sofort gegen die (nicht rechtskräftige) Unterbringung und reichte Nichtigkeitsbeschwerde ein. „Ich habe keine psychische Erkrankung!“ 

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