Angeklagter einsichtig

Kleidung kritisiert, Prügel kassiert – Diversion

Vorarlberg
01.09.2026 06:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Ein Jugendlicher hatte am Dornbirner Bahnhof eine abfällige Bemerkung über den Kleidungsstil eines 21-jährigen Syrers gemacht. Worauf dieser sich nicht zweimal bitten ließ und zum Gegenschlag ausholte – im wahrsten Sinne des Wortes. Prozess am Landesgericht Feldkirch.

„Ich fühlte mich diskriminiert“, erklärt sich der unbescholtene Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung. Laut Anklage hatte der Lehrling am 28. März einen damals 13-jährigen Burschen am Dornbirner Bahnhof attackiert, weil dieser zuvor den traditionell gekleideten 21-jährigen Syrer wegen seines Mantels abgewertet hatte. Dessen Reaktion fiel ausgesprochen heftig aus: „Er packte den Minderjährigen am Hals und schlug ihm mehrfach ins Gesicht. Das Opfer erlitt Rötungen im Gesichts- und Halsbereich“, zitiert die Staatsanwältin aus dem Strafantrag.

Bei seiner Einvernahme zeigt sich 21-Jährige sofort einsichtig und übernimmt auch vor Gericht die volle Verantwortung: „Ich habe falsch reagiert, es tut mir leid“, erklärt er. Er habe sich wegen seines Kleidungsstils diskriminiert gefühlt – eine Erklärung, keine Rechtfertigung, wie er selbst betonte. Brisant: Ein zweiter Angeklagter soll das minderjährige Opfer im Zuge der Auseinandersetzung genötigt und diesen aufgefordert haben, die Diskussion umgehend zu beenden, andernfalls „bist du tot“.

Diversion aufgrund des Schuldeingeständnisses
Weil der Mann jedoch nicht zur Verhandlung erschien, konnte dieser Vorwurf am Prozesstag nicht behandelt werden. Diese Geschichte bleibt also vorerst offen. Der mutmaßliche Mittäter wird nun zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Für den 21-jährigen Syrer endet die Sache indessen glimpflich: Das Gericht bot ihm eine Diversion an – 450 Euro Geldbuße plus 50 Euro Verfahrenskosten. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwältin zeigten sich damit einverstanden. Das Urteil ist also bereits rechtskräftig. Zahlt der Syrer die Geldbuße pünktlich an den österreichischen Staat, wird das Verfahren eingestellt. Andernfalls gibt es ein Wiedersehen bei Gericht und einen Eintrag im Strafregister.

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