Terror-Drahtzieher
9/11-Prozess: „Folter-Protokolle“ nicht zugelassen
Im US-Prozess gegen den mutmaßlichen Chefplaner der Anschläge vom 11. September 2001, Khalid Sheikh Mohammad, dürfen dessen Geständnisse gegenüber FBI-Agenten im berüchtigten US-Gefangenenlager Guantanamo einem Bericht zufolge nicht verwendet werden. Die Nutzung dieses Materials vor Gericht sei unzulässig, entschied laut „New York Times“ am Freitag ein US-Militärgericht.
Die Entscheidung fiel kurz vor dem 25. Jahrestag der Terroranschläge. Bei den mit gekaperten Flugzeugen verübten Anschlägen waren in New York, Washington und im Bundesstaat Pennsylvania fast 3000 Menschen getötet worden. Die Taten erschütterten die USA bis ins Mark und ließen sie in einen jahrzehntelangen „Krieg gegen den Terror“ ziehen.
Drahtzieher wurde drei Jahre verhört und gefoltert
Khalid Sheikh Mohammad wurde 2003 in Pakistan gefasst. Der mutmaßliche 9/11-Drahtzieher wurde drei Jahre in Geheimgefängnissen vom US-Geheimdienst CIA verhört und gefoltert und nach mehreren Jahren ins US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba gebracht, wo er bis heute inhaftiert ist. Laut einem internen US-Papier, welches dem damaligen Präsidenten Barack Obama vorgelegt wurde, soll „KSM“, wie er von Agenten genannt wurde, insgesamt 183-mal mit Waterboarding gefoltert worden sein.
Vor der Gerichtsentscheidung über die FBI-Verhörprotokolle war laut „NYT“ bereits entschieden worden, dass die Protokolle der CIA-Verhöre, denen Scheich Mohammed 2006 im Ausland unterzogen worden war, vor Gericht nicht verwendet werden dürfen. Nun sollen auch die Verhöre 2007 im US-Gefangenenlager Guantanamo vor Gericht nicht gelten.
Freiwilligkeit „nicht hinreichend belegt“
Die Staatsanwaltschaft habe nicht hinreichend belegen können, „dass Herrn Mohammeds Äußerungen gegenüber dem FBI freiwillig“ erfolgt seien, schrieb Militärrichter Michael Schrama laut „NYT“ in seiner Entscheidung. Die FBI hätten dem Beschuldigten absichtlich nicht gesagt, dass er ein Recht auf Verweigerung der Aussage und auf einen Anwalt hat.
Die Entscheidung des Militärgerichts wurde zunächst nicht veröffentlicht. Ein Gerichtssprecher wollte den „NYT“-Bericht auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP zunächst nicht kommentieren. Die Staatsanwaltschaft kann noch Berufung einlegen.
Keine Todesstrafe für Ober-Terroristen
Der Prozess gegen Mohammed hat sich immer wieder verzögert. Voriges Jahr wurde ein Vergleich zurückgezogen, mit dem dem Angeklagten zugesichert worden wäre, nicht die Todesstrafe gegen ihn zu verhängen. Dagegen hatten Angehörige der 9/11-Anschläge protestiert. Erst am Mittwoch wurde bekannt, dass der Prozess gegen Mohammed und drei weitere mutmaßliche Planer der Anschläge am 5. Juni 2028 auf dem US-Stützpunkt in Guantanamo beginnen soll.

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