Der 16-Jährige stach heftig auf seinen Nachbarn ein – umbringen wollte er ihn nach eigener Aussage aber nicht. Seinen Pitbull ohne Beißkorb und Leine soll er dabei nur zufällig mitgenommen haben. Die Staatsanwaltschaft vermutet jedoch, der Hund hätte zur Einschüchterung dienen sollen. Nach seinem Prozess wegen Mordversuchs kann er dann aber nach Hause gehen.
„Ich hasse Gewalt“, verteidigt sich der 16-Jährige im Mordprozess. Er stach im März auf seinen Nachbarn ein. Und das alles wegen einer Lüge seiner Ex-Freundin, die behauptete, der 23-Jährige würde sie bei sich festhalten und zwingen, Kokain zu nehmen. Auch gegen das Mädchen läuft ein Verfahren.
Pitbull ohne Beißkorb und Leine
Im Wiener Landl gestand der junge Tscheche nun, mit einem Messer zu seinem Nachbarn marschiert zu sein – zusammen mit seinem Hund, einem Pitbull, ohne Beißkorb und Leine. Als der 23-jährige Familienvater dann die Tür öffnete, schlug der Tscheche zuerst zu, setzte dann die Klinge ein.
Er habe ihn aber nicht umbringen wollen, beteuert der Bursche vor den Geschworenen. Heftig stach er dem Mann mehrmals in den Oberbauch, wobei er auch den Herzbeutel traf. Unbeabsichtigt, behauptet der 16-Jährige. Das Opfer überlebte nur durch rasches Eingreifen der Sanitäter ...
Wir waren zufällig zusammen spazieren.
Der 16-Jährige nahm den Hund zur Messerattacke mit.
Der Tscheche behauptete, während des Angriffs einen Blackout gehabt zu haben. Die Staatsanwaltschaft widerspricht: „Für eine Erinnerungslücke ist die Darstellung zu detailliert“. Schon bei der Polizei gab der Bursche genau an, wo und wie oft er angeblich zugestochen hatte.
Sie warf den Jugendlichen ebenfalls vor, seinen neun Jahre alten Pitbull zur Einschüchterung mitgenommen zu haben. „Wir waren zufällig zusammen spazieren“, verteidigte sich der 16-Jährige. Währenddessen habe ihn seine Freundin angerufen und ihm die Lügengeschichte mit dem Koks erzählt. Sein Verteidiger Sascha Flatz argumentierte: „Er ist auf ihre Manipulation reingefallen“ – und beging als Folge eine Bluttat.
Die die Geschworenen aber nicht als Mordversuch einstufen. Letztlich wird er wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu 30 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Fünf Monate davon werden unbedingt ausgesprochen. Die saß der Jugendliche aber schon in U-Haft. Nach seinem Prozess wegen – zumindest ursprünglich – Mordversuchs, darf er nach Hause gehen.
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