Waffennarr vor Gericht

Zoff am Zaun: Wenn der Nachbar zum Feind wird …

Vorarlberg
27.08.2026 19:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Der Gartenzaun als Kriegsschauplatz, die Hausnummer als Casus Belli und eine leere Patronenschachtel als Nebendarsteller: Ein seit Jahren anhaltender Nachbarschaftsstreit in Vorarlberg wurde am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch verhandelt.

Seit 25 Jahren sind sich ein 54-jähriger Waffennarr und sein 57-jähriger Nachbar nicht grün. Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu Streitereien zwischen den beiden Parteien. Im aktuellen Fall allerdings mit Waffenbezug – und da hört sich beim Gesetzgeber der Spaß bekanntlich auf. Darum geht es: Ende März liegt am Grenzzaun eine leere Munitionsschachtel für eine Faustfeuerwaffe Magnum-357. Ein böser Wink? Als der Nachbar den Angeklagten tags darauf am Maschendrahtzaun stellt, soll der ihm gedroht haben: „Du wirst den nächsten Frühling nicht mehr erleben.“ Der Bedrohte geht zur Polizei und erstattet Anzeige.

Munitionsschachtel als „Notizblock“
Vor Gericht gibt sich der 54-jährige Waffenfreund gelassen und unschuldig. Die Munitionsschachtel? Klar, die sei von ihm. Er habe sie schlicht als Notizzettel für seinen Zaunbau zweckentfremdet: „Ich war ein paar Tage zuvor mit Kollegen beim Schießen, auf der Werkbank lag halt noch die Schachtel.“ Dass ausgerechnet eine Schachtel für Magnum-Patronen als Klemmbrett-Ersatz herhalten musste, will dem Privatbeteiligtenvertreter nicht so recht einleuchten: „Haben Sie keinen normalen Zettel?“ Der Angeklagte zuckt nur mit den Schultern und stellt kurz darauf klar, dass er sich mit allen anderen Nachbarn prächtig verstehe, er sei quasi der inoffizielle Hausmeister der Siedlung, habe sogar mehrere Wohnungsschlüssel. Nur beim „Herrn Vermögensverwalter“ hake es seit Jahren.

Kleinkrieg wegen Standort für Hausnummer
Aktuell wegen dessen Hausnummer, die mal er abmontiert, mal der andere wieder festschraubt. Grund dafür ist, dass jeder von ihnen behauptet, Eigentümer der gezogenen Zaungrenze zu sein. Während der Vermögensberater sich im Recht fühlt, seine Hausnummer am Begrenzungspfahl befestigen zu dürfen, wittert der andere eine widerrechtliche Handlung.

Warum die Munitionsschachtel dann ausgerechnet am umkämpften Fleckchen Grund landete? „Ich habe mir nichts dabei gedacht.“ Bei der Polizei klang das freilich noch ganz anders – da gab er an, er habe den Nachbarn schlicht ein wenig ärgern wollen. Richter Martin Mitteregger kauft dem Angeklagten seine Geschichte nicht ab: „Das mit dem Schmierzettel war ein netter Versuch, aber unglaubwürdig.“ Die Botschaft an der Grundstücksgrenze sei unmissverständlich gewesen: „Ich habe eine Waffe, hier ist die Verpackung.“

Schuldspruch und saftige Geldstrafe
Der Prozess endet mit einem Schuldspruch wegen gefährlicher Drohung. Die Strafe: 12.000 Euro teilbedingt, wovon 4000 Euro zu bezahlen sind. „Hätte Sie reinen Tisch gemacht, wäre sogar eine Diversion drinnen gewesen“, so Mitteregger nach dem Schuldspruch. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig, schlimmstenfalls geht der Zaunstreit in die nächste Runde.

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