Sie beschmierte Amtsgebäude mit Ketchup und blockierte das Türschloss ihres Erwachsenenvertreters mit Kleber. Über Jahre hinweg war eine 57-Jährige regelmäßig für Sachbeschädigung im Wiener Landl. Aufgrund ihres mentalen Zustands sprach man sie aber immer wieder frei – bis jetzt.
„Es sind Rache- und Protestaktionen“, so die Angeklagte zu den Vorwürfen. Seit 2019 verschmutzte sie fast täglich Türen, Fassaden und Schilder von Gebäuden. Dabei benutzte sie Ketchup, Eier, Kleber und schwarze Farbe. Auch unzählige eingeschlagene Glasscheiben, verklebte Türschlösser und beschädigte Autos gehen auf das Konto der 57-Jährigen. Der Gesamtschaden beträgt über 170.000 Euro.
Schlussendlich schuldig gesprochen
Immer wieder wurde die Tschetschenin im Wiener Landl für unzurechnungsfähig erklärt – und deswegen freigesprochen. Eine Anlasstat für eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum war nicht gegeben. Doch der Staatsanwaltschaft kamen schließlich Zweifel: Auf freiem Fuß führte die Frau jedes Mal erneut „Racheaktionen“ durch. Also verhaftete man sie schließlich erneut.
Ich bin ein Opfer der Migrationswillkür der Behörden.
57-jährige Tschetschenin auf der Anklagebank
„Sie hat gedacht, ihre Taten würden erneut nicht sanktioniert werden“, so der Gerichtpsychiater im Prozess. Doch diesmal irrte die Angeklagte. „Hätte ich gewusst, dass ich ins Gefängnis komme, hätte ich das nicht gemacht“ – das teilte die 57-Jährige dem psychiatrischen Gutachter dann bei einem persönlichen Gespräch mit. Dieser schloss daraus: Sie kann sehr wohl zwischen Recht und Unrecht unterscheiden - und ist zurechnungs- und schuldfähig.
Angeklagte schüttete Gips in Toilette
„Ich bin ein Opfer der Migrationswillkür der Behörden“, begründet die Tschetschenin die vielen Sachbeschädigungen und Drohungen. Sie warf den Behörden, Gerichten und Co. Diskriminierung aufgrund ihrer Herkunft vor. Zu diesen zählte auch das Finanzamt: Nachdem man sie aufgefordert hatte, Gebühren zu zahlen, kündigte die Frau „Racheaktionen“ an, sollte sie weitere Mahnungen erhalten. Ebenfalls auf ihrer Liste: der Verfassungsgerichtshof, den sie mit Eiern bewarf, und das Büro ihres Erwachsenenvertreters, dessen Toilette sie mit Gips verstopfte.
„Sie sollen so leiden, wie ich gelitten habe“, erzählte die 57-Jährige vor der Richterin. Ihre sehr spezielle Sicht: Wenn man ihr Unrecht antue, habe sie auch das Recht, Gegenstände oder Gebäude der angeblich Verantwortlichen zu beschmutzen. Laut Gesetz hat sie das natürlich nicht.
„Ich bin total unschuldig“
Sie habe ein psychisches Trauma und eine posttraumatische Belastungsstörung, so die Tschetschenin. Eine Therapie lehnte sie jedoch ab. „Ich bin total unschuldig. Meine psychische Störung ist für diese Taten verantwortlich“, behauptete die Angeklagte. Doch damit stieß sie bei der Richterin auf taube Ohren: Statt einem Freispruch gab es diesmal eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Davon fünf Monate im Gefängnis – die saß sie aber schon in Untersuchungshaft ab. Also kann sie nach dem Prozess nach Hause gehen.
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