Zusatz- und Reststrafe

Fehlgeleitete Überweisung: Empfänger griff zu

Vorarlberg
28.08.2026 18:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Tausende Euro landeten wie von Geisterhand auf dem Konto eines 46-Jährigen. Dieser griff beherzt zu, obwohl er wusste, dass ihm das Geld gar nicht zusteht. Die Richterin am Landesgericht Feldkirch (Vorarlberg) glaubte dem Angeklagten kein Wort.

„Alte Schulden bezahlen und dabei neue machen, das hätte doch gar keinen Sinn“ – mit diesem Satz versuchte ein 46-jähriger Türke in der Verhandlung am Freitag am Landesgericht Feldkirch sein Handeln zu erklären. Allerdings hat er genau das getan. Gleich zweimal.

Aber von Anfang an: Im Juni 2025 flatterten dem bislang unbescholtenen Arbeitslosen in zwei Tranchen insgesamt 6500 Euro aufs Konto. Wie gerufen – bei 80.000 Euro Privatschulden aus Handyrechnungen, einer Hochzeit und diversen Verbindlichkeiten. Dabei war es nicht das erste Mal, dass fremdes Geld auf seinem Konto landete.  Schon einmal wurde er dafür verurteilt – am Bezirksgericht Bludenz. Diesmal griff er sich 1500 Euro, um das Geld auszugeben, mit den restlichen 5000 tilgte er brav einen Teil seiner Schulden.

Ein Facebook-Geschäftspartner namens „Samo“
Seine Verteidigung klingt wie ein schlechter Wirtschaftskrimi: „Ich habe bei einem Exporthändler, den ich auf Facebook kennenlernte und von dem ich nur seinen Spitznamen – ,Samo’ – kenne, noch offene Forderungen in Höhe von 20.000 Euro. Darauf warte ich schon lange, und ich dachte, er zahlt mir das Geld jetzt endlich zurück.“ Zudem habe ihn die Scheidung psychisch mitgenommen. Immerhin gibt er zu, schlampig gewesen zu sein. Die Überweisung habe er nicht genau geprüft, räumt er ein. Von Unterschlagung will er trotzdem nichts wissen.

Zusatz- und Reststrafe
Ob ihm ein Unbekannter, von dem er nur den Spitznamen kennt, tatsächlich eine fünfstellige Summe schuldet – nun, das darf bezweifelt werden. Die Richterin ließ sich von der „Samo“-Geschichte jedenfalls nicht beeindrucken. Der Angeklagte habe sehr wohl gewusst, dass ihm das Geld nicht zustand – schließlich sei der Absender bei Überweisungen in der Regel klar ersichtlich. Bei der Überweisung handelte es sich um einen Irrläufer. Das Urteil lautete 720 Euro Zusatzgeldstrafe, die Hälfte davon fällig, zudem 160 Euro Reststrafe vom Bezirksgericht Bludenz. Die 6500 Euro muss er zurückzahlen – bei seiner finanziellen Lage könnte das aber dauern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

23° / 27°
Symbol starke Regenschauer
27° / 30°
Symbol bedeckt
25° / 27°
Symbol starker Regen
28° / 30°
Symbol Regen
Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung