Griff nun Tochter an

Mutter war 4 Jahre nach Mord an Baby wieder frei

Oberösterreich
21.08.2026 18:16
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Nur knapp vier Jahre nach dem Mord an ihrem acht Monate alten Sohn war eine Wienerin wieder auf freiem Fuß. Die psychisch kranke Frau (45) soll am Montag im oberösterreichischen Bad Goisern versucht haben, ihr zweites Kind, eine 13-jährige Tochter zu ermorden. Doch die psychiatrischen Prognosen für die Tatverdächtige waren günstig.

Die Tötung des acht Monate alten Buben hatte 2018 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Die damals 37-Jährige war mit ihrem Baby auf der Kinderstation eines Wiener Spitals aufgenommen worden, wo sie dann das Kind am 3. Jänner 2018 erstickte.

Sie soll auch versucht haben, ihre Tochter auf dieselbe Weise zu töten, diese überlebte aber. Die Frau verübte nach der Tat einen Suizidversuch, wurde aber vom Pflegepersonal rechtzeitig entdeckt und gerettet.

Höhergradige geistige oder seelische Abartigkeit
Einem psychiatrischen Gutachten zufolge hatte die Mutter in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustand gehandelt, der auf einer höhergradigen geistigen oder seelischen Abartigkeit beruht. Sie konnte daher nicht wegen Mordes belangt werden, sondern wurde in eine Anstalt eingewiesen, weil zu befürchten war, dass sie aufgrund ihrer psychischen Disposition weitere schwere Straftaten begehen könnte.

Bedingte Entlassung, Auflagen bisher eingehalten
Am 31. August 2022 wurde die Frau bedingt aus dem Maßnahmenvollzug mit einer Probezeit von zehn Jahren entlassen. Zuständig war das Landesgericht Linz. Dessen Sprecher Walter Eichinger verwies am Freitag darauf, dass es sechs Weisungen gegeben habe.

Diese betrafen die psychiatrische Medikation und deren Kontrolle, fachärztliche Kontrollen, Psychotherapie und eine Sozialnetzkonferenz, in der um die 20 Personen aus dem Umfeld der Frau sowie Experten einbezogen wurden und deren Vereinbarungen eingehalten werden mussten. Für die Kontrolle der Einhaltung der Weisungen ist das Landesgericht Wien zuständig.

Soweit diesem ersichtlich wurden die Auflagen eingehalten. Die Mutter dürfte seither mit dem – offenkundig erziehungsberechtigten – Kindesvater und ihrer Tochter im Familienverbund gelebt haben. Der Mann hatte ihr nach der Tat 2018 beigestanden, sie sei „krank“.

Zitat Icon

Das Gericht hatte noch zusätzlich eine Sozialnetzkonferenz einberufen, bevor man der bedingten Entlassung unter Auflagen zustimmte.

Walter Eichinger, Sprecher des Landesgerichts Linz

Gefährlichkeit war „abgeklungen“
Vor der bedingten Entlassung wurde 2022 auch ein psychiatrisches Gutachten erstellt. Demnach leide die Frau an einer schizophrenen Form einer Erkrankung, die behandlungsbedürftig sei. Krankheits- und Behandlungseinsicht seien in ausreichendem Ausmaß gegeben.

Selbst unter gelockerten Bedingungen sei es über einen ausreichend langen Zeitraum zu keiner Verschlechterung gekommen. Unterm Strich kam die Gutachterin zu dem Schluss, dass die Gefährlichkeit abgeklungen sei und eine bedingte Entlassung unter bestimmten Weisungen möglich sei. Das Gericht habe aber dennoch noch zusätzlich eine Sozialnetzkonferenz einberufen, bevor man der bedingten Entlassung unter Auflagen zustimmte, betonte Eichinger.

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