Hayden Panettiere

Freund war bei Tod dabei und völlig gefühlskalt

Stars & Society
18.08.2026 19:48
Porträt von krone.at
Von krone.at

Sie starb mit nur 36 Jahren: Nach dem Tod von Hayden Panettiere werden immer mehr Details bekannt. Nun sickerte durch, dass ihr On-off-Freund Brian Hickerson gemeinsam mit seinem Bruder Zach dabei gewesen sein soll, als die Schauspielerin aus dem Leben schied. Und dieser hat eine heftige Vorgeschichte …

Am Sonntagnachmittag wurde die beliebte Darstellerin tot in einem Wohnkomplex in Greenville (South Carolina) entdeckt. Die mehrjährige Beziehung zu Hickerson galt als schwierig und sorgte mehrmals für Schlagzeilen. Immer wieder kam es zu Trennungen und anschließenden Versöhnungen, auch gab es gegen den 37-Jährigen in der Vergangenheit ein Ermittlungsverfahren wegen häuslicher Gewalt an der Schauspielerin.

Als die Rettungskräfte um Panettieres Leben kämpften, soll Zach „sehr emotional“ gewesen sein berichtet „NBC News“. Bei Brian seien hingegen kaum Gefühle zu erkennen gewesen, hieß es weiter. Umso brisanter diskutiert man derzeit seine Rolle in der Tragödie. Derzeit werde er jedoch nicht als Verdächtiger geführt. Die Obduktion und weitere Untersuchungen sollen mehr darüber ans Licht bringen, was in den letzten Stunden vor dem Tod Panettieres tatsächlich passiert ist.

Brian Hickerson (links unten) und Bruder Zach (rechts unten):

Notruf wegen eines „Herzstillstandes“
Wie die Polizei Anfang der Woche bestätigte, wurden Sonntagmittag Beamte und Sanitäter zu einem Apartment-Komplex in Greenville gerufen, da eine Frau „nicht ansprechbar“ war. Später stellte sich heraus, dass es sich dabei um Hayden Panettiere gehandelt hatte.

Im Notruf sowie in den Funkmitschnitten der Einsatzkräfte war zu diesem Zeitpunkt von einem Herzstillstand sowie einer mutmaßlichen Überdosis die Rede. Woran die 36-Jährige am Sonntag tatsächlich starb, das wurde allerdings noch nicht bekannt gegeben. „Todesursache und Todesart stehen noch aus, bis weitere Untersuchungen und zusätzliche Analysen abgeschlossen sind“, hieß es dazu aus der Gerichtsmedizin.

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