Die Vorbereitungen für den Einzug eines weiteren kriminellen Kindes in die Auszeit-WG in Simmering laufen. Einstweilen grübeln Juristen über den rechtmäßigen Verbleib des bereits dort untergebrachten 13-jährigen.
Mitte Juli konnte der erste 13-jährige Intensivtäter in die umstrittene Auszeit-WG am Stadtrand in Simmering einziehen. Dort wird er nun schon knapp ein Monat von mindestens zwei Fachkräften intensiv betreut.
Der 13-Jährige, der mehrere Delikte beging, aber bekanntlich wegen seines Alters nicht belangt werden kann, nimmt das Angebot laut Ingrid Pöschmann, Sprecherin der Kinder- und Jugendhilfe (MA 11), gut an.
Deshalb stecke man aktuell bereits mitten in den Vorbereitungen für den Einzug eines zweiten unmündigen Intensivtäters. Zum genauen Zeitplan konnte sie noch keine Angaben machen. Denn bevor der Bursch in die Auszeit-WG kommt, braucht es eine ärztliche Diagnose und die Entscheidung einer Kommission.
Gerichtsverhandlung
Das setzt das Heimaufenthaltsgesetz voraus, das die Rechtsgrundlage für die Anhaltung darstellt. Dass die Stadt sich damit rechtlich auf wackeligen Beinen bewegt, zeigt die Kritik von Verfassungsjurist Heinz Mayer. Laut ihm braucht es eine Mindestkapazität von drei Personen, um sich auf das Gesetz beziehen zu können.
Das Justizministerium befand die rechtliche Auslegung der Stadt aber für zulässig, so Pöschmann. Ein Richter stufte die Anhaltung des 13-Jährigen in einer ersten Anhörung ebenso als zulässig ein. Am 19. August wird ein Gericht weiter über den Verbleib des Burschen in der WG entscheiden.
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